Case closed: Lederspray-Entscheidung

Shownotes

Gefährliches Produkt - persönliche Haftung?

Ein Alltagsprodukt, dutzende Geschädigte, eine Sitzung der Geschäftsführung und dennoch bleibt die Ware auf dem Markt. Die Lederspray-Entscheidung des BGH vom 6. Juli 1990 hat die strafrechtliche Produktverantwortung in Deutschland grundlegend neu vermessen.

Dr. Christian Rosinus bespricht in dieser Folge von „case closed", warum das Urteil des BGH bis heute als Ausgangspunkt für die persönliche Haftung von Unternehmensverantwortlichen gilt. Im Mittelpunkt stehen die Kausalität beim Unterlassen, die Garantenstellung aufgrund betrieblicher Funktionen und die bis heute kaum befriedigend gelöste Frage der Zurechnung von Kollegialentscheidungen – mit der Folge, dass auch derjenige haften kann, der in einem Gremium gegen einen gebotenen Rückruf stimmt oder sich enthält.

Für die Unternehmenspraxis zieht Dr. Rosinus klare Schlussfolgerungen: Produktbeobachtungspflichten, funktionierende Eskalationswege für Schadensmeldungen und ausgearbeitete Rückrufpläne sind keine Frage guter Organisation, sondern persönlicher Haftung auf der Leitungsebene.

Die besprochene Entscheidung: BGHSt 37, 106 (BGH, Urt. v. 6.7.1990 – 2 StR 549/89)

Hier geht´s zur Folge „Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Strafbares Unterlassen“: https://criminal-compliance.podigee.io/303-cr

https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

Transkript anzeigen

00:00:02: Rosinus

00:00:03: on Air,

00:00:05: der Criminal Compliance

00:00:06: Podcast.

00:00:12: Ich bin Volker Pietsch.

00:00:13: bei mir ist Doktor Christian Rosinos.

00:00:15: herzlich willkommen zu einer neuen Folge des Criminal Complience Podcasts.

00:00:19: in der heutigen Episode sprechen wir über eine Entscheidung die für die strafrechtliche Produktverantwortung hoch relevant ist Die sogenannte Laderspray-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom sechsten Juli.

00:00:34: Der BGH hat darin wichtige Maßstäbe für die strafrechtliche Verantwortung von Geschäftsführungsorganen gesetzt.

00:00:41: Aber fangen wir ganz von vorne an, worum geht's in dem Fall?

00:00:45: Also die Lederspielentscheidung ist eine der berühmtesten Entscheidungen, die es ja gegeben haben im Bundesgericht so auch Jurastudentinnen und Studenten weil es quasi auch das Problematik strafrechlicher Verantwortungszuschreibung bei Fahrlässigkeitsdelikten sehr stark geprägt hat.

00:01:03: Konkret ging es um ein sehr weit verbreites Lederpflege-Spray aus den Achtzigerjahren, das wir zum Imprägnieren von Schuhen, Jacken und Taschen verwendet haben.

00:01:11: Das Spray stammte von einer GmbH der Produkt über zwei Tochterfirmen vertrieben.

00:01:16: Das Projekt selbst war eigentlich ein Alltagsartikel bis Anfang der Achtzeigerjahr plötzlich Berichte auftauchten, dass Verbraucher nach dem benutzenen Sprays mit schweren Atemwegsproblemen ins Kranken ausgekommen waren.

00:01:28: Und diese Beschwerden trafen später beide drauf in Tochterfilme.

00:01:32: Von welchen Beschwerden berichteten die Geschädigten?

00:01:34: Also

00:01:35: häufig trat ein sogenanntes Lungen-Ödem auf, also eine Flüssigkeitsansammlung in der Lunge.

00:01:40: Die durch die eingeatmen Substanzen aus dem Spray ausgelöst wurden.

00:01:45: Weitere geschädigt klackten über Atemnoten, Husten... Einige mussten sogar intensivmedizinisch behandelt werden und es kaputze solche Fälle, die bei mehreren Jahren verteilt waren quasi quer durch ganz Deutschland.

00:01:56: Und die Geschädigten hatten all diese Sprays in geschlossenen Räumen nutzen.

00:02:00: Was hat denn der Hersteller unternommen nach Bekanntwerden dieser Fälle?

00:02:03: Also, demnächst hat der Herster nach den Schadensmeldungen intern ermittelt und versucht was da los ist.

00:02:10: Und es wurde quasi festgestellt dass beim Spray seit Mitte nirgendsundachtzig der Wirkstoffanteil des Silikonöls erhöht worden war.

00:02:19: Und diese Rezepturänderung wurde nirgonachtshundertengängig gemacht.

00:02:24: Gleichwohl folgen weitere Schadenzmeldung.

00:02:27: Die Hersteller wussten aber doch inzwischen von den gesundheitlichen Gefahren, oder?

00:02:30: Genau.

00:02:31: Das war der entscheidende Punkt.

00:02:32: Im Mai, onehundzehn-einen-achtzig fand eine Sondersitzung der Geschäftsführung statt.

00:02:36: Den einzigen Tatungsordnungspunkt bildeten die bekannt gewordenen Schadenfälle.

00:02:40: Trotzdem lieb das Produkt auf dem Markt.

00:02:42: Okay wie ging es dann vor Gericht weiter?

00:02:44: Das Landgericht Mainz hat nach dem entsprechenden Ermittlungsverfahren zunächst verhandelt und mehr Geschäftsführer und leitend Angestellten der beteiligten Unternehmen wegen Körperverletzung durch Unterlassen verurteilt.

00:02:56: Der Vorwurf war im Prinzip, dass die Beteiligten Akteure wussten das das Produkt gefährlich ist und daher auch die Pflichtbestand und auch die Möglichkeit das Produkt wieder vom Markt zu nehmen was nicht geschehen war.

00:03:08: Und gegen dieses Urteil haben dann mehrere angeklagte Revisionen zum BGH eingedeckt.

00:03:13: Mit welchen Rechtsfragen musste sich der BGH dann beschäftigen?

00:03:15: Es gab

00:03:16: im Prinzip drei große Themenkomplexe oder rechtliche schwierige Felder.

00:03:20: Erstens die Frage der Kausalität Zweitens die Frage der Grenzenstellen, drittens die Frage zur Rechnung bei Kollegialentscheidungen.

00:03:27: Fangen wir mit der Kausalität an?

00:03:29: Warum war das ein Problem?

00:03:32: Im Strafrecht gilt ja grundsätzlich die sogenannte Condizersinequanonformel.

00:03:36: Eine Ursache ist demnach kausal für eine Erfolg wenn man sie nicht hinwegdenken kann und dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiel.

00:03:45: Bei aktiven Handlungen jemand erschießt jemand anderes es relativ einfach das rauszufinden.

00:03:49: bei einem unterlassen also hier das Unterlassen Das ist schon schwieriger, man muss sich fragen ob der Erfolg also hier die Körperverletzung der Opfer ausgeblieben wäre wenn die angeklagten das Produkt rechtzeitig zurückrufen hätten.

00:04:04: Wo begegnete man diesen Problem sonst noch?

00:04:06: Häufig gibt es zwar diese Themen im Umweltstrafrecht oder anderen Rechtsgebieten im Bereich Compliance, wenn Handlungspflichten erfüllt werden müssen.

00:04:15: Das ist ein relativ weit verbreites Problemfeld und insoweit stellt sich generell die Frage was geschieht?

00:04:21: Wenn mehrere Ursachen in Betracht kommen und man im Einzelfall nicht genau zuordnen kann, wodurch welcher Schaden vorsagt?

00:04:27: oder man kann natürlich auch durch andere Faktoren Lungen mit dem kriegen.

00:04:30: Und jetzt hat der BGH in der konkreten Entscheidung diesen Causalitätsnachweis modifiziert.

00:04:38: Demnach genügt es für den Nachweis der Kausalität, wenn feststeht das Produkt des jeweiligen Herstellers generell geeignet war.

00:04:44: Den eingetretenen Schaden zu verursachen und dass andere Verursachungsquellen mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können.

00:04:52: Ist das nicht eine Absenkung des Nachweistandards?

00:04:55: Absolut!

00:04:56: Das ist ein Kritikpunkt, der erlaut geworden ist.

00:04:59: Der BGH hat es zwar als Präzisierung der herkömmlichen Kausentätensprüfung formuliert aber Es wird in der Literatur teilweise eingewandt, bei alter Nativverursachen fände eine Art faktischer Koalitivzurechnung statt.

00:05:13: Und das könnte man als bedenkliche Aufweichung des Schuldprinzits ansehen, denn das Schuldprincipt setze eben individuelle Voraufbarkeit voraus.

00:05:21: Allerdings muss man sagen dass der BGH natürlich da auch eine pragmatische Lösung finden musste weil es dann zu erheblichen Strafbarkeitsdrucken hätten kommen müssen.

00:05:29: Kommen wir zur Garantenstellung.

00:05:31: was war daran besonders?

00:05:34: Eine Strafbarkeit wegen Unterlassens kommt nur in Betracht, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln besteht.

00:05:38: Eine sogenannte Garantenstellung oder Garantenzpflicht.

00:05:42: Der BGH das für Unternehmen verantwortlich generell bejaht – der Geschäftsführer einer Gesellschaft und eine GBHA aber eine Garantenflicht aus seiner betrieblichen Stellung, wenn er die tatsächlich Herrschaft über das Unternehmen ausübt und damit auch über die von ihm ausgehenden Gefahren.

00:05:58: Wenn das Unternehmen ein gefährliches Produkt im Verkehr bringen würde Dann sei der Geschäftsführer der Garant dafür, dass von diesem Produkt keine weiteren Schäden ausgehen.

00:06:07: Wir haben insoweit eine Pflicht zur Gefahrabwendung.

00:06:10: Gibt es Grenzen dieser Pflicht?

00:06:13: In der Tat gibt es die Pflicht, das voraus, dass der Geschäft zwar tatsächlich Kenntnis von der Gefährlichkeit hatte oder haben musste und in die Abwendungshandlung zum Beispiel den Rückruf möglich oder zumelbar war.

00:06:23: Damit ist keiner verschuldensunabhängige Fährdungshaftung gemeint.

00:06:28: Der BH hat allerdings klargestellt... Wer an der Spitze eines Unternehmen steht, kann sich nicht darauf berufen.

00:06:33: Er habe von konkreten Schaden zwar nichts gewusst wenn die organisatorischen Strukturen pflichtfertig so gestaltet waren dass diese Informationen gar nicht nach oben gelangen konnten.

00:06:41: Strafrechtlich relevant sind dann die Verletzung und Organisationspflichten innerhalb des Unternehmens.

00:06:46: da das deutsche Strafrechts aber kein Unternehmen strafrecht kennt siegt die Verantwortlichkeit letztlich bei den Leitungspersonen.

00:06:53: Gibt es auch Sanktionsmöglichkeiten gegen dieses Unternehmen?

00:06:56: Sehr verständlich also.

00:06:57: es gibt an Fehlverhalten von Leitungspersonen, Anknüpfen der Geldbußen.

00:07:04: Gerade auf dreißig Ordnungsfähigkeiten die Verbandsgeldbuße zum Beispiel.

00:07:09: Allerdings eine Strafrechtlich-Sanktion gibt es in Deutschland nicht.

00:07:12: also konkrete strafrechtlicher Fragen stellen brauche ich immer einen Mensch nach aktueller Rechtslage

00:07:19: Die kollegiale Entscheidung?

00:07:21: was hat das damit auf sich?

00:07:23: Da wir ja immer ein individuelles Verschulden feststellen müssen ist das Thema der Kollegialentscheidung natürlich ein großes Problem.

00:07:31: Wenn sozusagen fünf Personen für etwas stimmen oder gegen etwas stimme, dann kann man immer einwenden naja wenn meine Stimme hat ja nicht so viel Gewicht weil die vier anderen haben ja dafür oder dagegen gestimmt.

00:07:42: sozusagen also da es sehr schwierig den Kausalitätsnachweis führen Und deswegen ist das natürlich in Poligialorganen ein immer wiederkehres Thema.

00:07:53: Das haben wir aber in diesem Kontext gelöst.

00:07:55: Wie geht man damit strafrechtlich um?

00:07:57: Also der BGH sagt, wenn ein Gräbium gemeinsam eine Entscheidung trifft oder gemeinsam eine gebotene Entscheidung erlässt dann kann sich potenziell jedes Mitglied strafbar machen und das hätte positiv abstimmen müssen um die Mehrheit für die rechtsmäßige Handlung herbeizuführen, die es aber nicht getan hat.

00:08:10: Man haftet also dafür dass man seinen Teil so verhindern nicht beigetragen hat.

00:08:14: Das bedeutet, auch wer nur mit einer Stimme im Kremium saß und gegen den Rückruf stimmt oder sich enthalten hat kann sich strafbar machen.

00:08:21: Immer dann wenn die anderen seinen weiter gebraucht hätten um die Mehrheit zu kippen.

00:08:25: das ist natürlich sehr weitreichend und auch wahrscheinlich zutreffend und deswegen der Unternehmenspraxis heute eine wichtige Erkenntnis.

00:08:33: Was hat der BGH am Ende konkret entschieden?

00:08:36: Der BGH verurteilte wegen Körperverletzung durch unterlassenem Wesen nicht bestätigt.

00:08:41: Es gab allerdings einige Freisprüche, wo die Kausantität oder die individuelle Verantwortlichkeiten nicht hinreichend nachweisbar

00:08:46: war.

00:08:47: Im Kern hat es aber die straffartige Verantwortung der Nehmensverantwortung für das Unterlassen eines Produktrufs grundsätzlich bejaht.

00:08:55: Strafwahl war als nächstes im Verkehr bringen selbst sondern das unterlassen, als sie verantwortlichen Kenntnis von den Schadensfällen hatten.

00:09:02: Was ist das Kernprinzip dass der BGH in dieser Entscheidung aufgestellt hat?

00:09:06: Wenn ein Unternehmen tatsächlich Herrschaft über einen Gefahrenquelle ausübt, ist der Rand für die Abwendung von Schäden, die von dieser Gefahrenquelle ausgehen.

00:09:14: Eine Pflicht zum Handeln besteht, wenn der Verantwortung, welche positive Kenntnis von der Gefahr erlangt oder bei pflichtgemäßes Sorgfalt erlangte hätte.

00:09:21: Die gebotene Handlung hier in den Rückruf muss möglich und zumundbar sein.

00:09:24: Wenn all das gegeben ist und die Person gleichwohl unthältig bleibt, ist die Voraussetzung einer Strafbarkeit wegen Unterlassens erfüllt.

00:09:32: Wieso ist dieser Fall eine der wichtigsten Entscheidungen im Wirtschaftsstrafrecht?

00:09:36: weil es eben weitreichend Auswirkungen auf Wirtschaftsunternehmen hat und die Haftung von Kollegialorganen oder von Unternehmensverantworten.

00:09:43: Im Prinzip sagt man, ihr könnt euch nicht mehr hinter unklaren Strukturen verstecken sondern ihr müsst so eure Unternehmen organisieren dass davon keine Gefahren ausgehen.

00:09:53: das heißt auch Produkt Sicherheit usw.

00:09:55: und sofort muss so geregelt sein, dass eben zurückrufen kommen kann wenn die Gefahr erkannt ist.

00:10:02: Das gilt ja nicht nur auf Produkt-Sicherheits, sondern es gilt für jede Gefahr die von einem aus geht.

00:10:06: Also man kann diese Entscheidung sehr weitreichend auch auf andere Felder quasi übertragen.

00:10:12: was folgt fürs Produkthaftungsrecht?

00:10:14: Es gibt Produktbeobachtungspflichten.

00:10:17: Es muss zahre Eskalationswege für Schadensmeldungen geben.

00:10:20: Es muß Rucke auf Pläne geben und so weiter und sofort.

00:10:23: Die Herausforderung ist heute immer noch die Causalität.

00:10:27: also wie kann ich die Causalität nachweisen?

00:10:29: oder irgendwie kann ich mich dagegen verteidigen?

00:10:32: im Kontext, wenn man ein konkret betroffenes Leitungsorgan vertritt und es gibt eine ganze Reihe von BGH-Anscheidungen zur Produktverantwortung die eben diese einzelnen Problemfelder dann beleuchten.

00:10:46: Es ist halt ein strukturelles Problem.

00:10:47: in Deutschland haben wir kein Unternehmensstrafrecht.

00:10:49: insoweit muss man immer einzelne Personen finden oder für etwas haftbar machen auch um die Anknüpfung zu haben für Verbandsanktionen.

00:10:56: Insoweit ist das auch hier wieder an quasi sinnvoll drüber nachzudenken, ob man nicht sowas wie eine Unternehmensverantwortlichkeit einführt und Verbandssanktionen gesetzt oder ein Verbandsstrafrecht um eben die Schwächen oder diese Hilfskorrektionen, die wir teilweise wählen müssen in diesen Kontexten auszugleichen.

00:11:14: Danke für die Informationen, wir verlinken wie immer die besprochenen Entscheidungen auch in den Show-Notes.

00:11:20: Vielen Dank an Sie liebe Hürren und Hörer fürs Zuhören!

00:11:23: Wenn sie Fragen oder Anmerkungen haben melden Sie sich wie immer jederzeit gerne unter Info-Ed Rosinos minus onminus.

00:11:30: er kommen bis zum nächsten Mal.

00:11:33: Der Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar.

00:11:39: Bei Fragen wenden Sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ihres Vertrauens.

00:11:48: Natürlich auch gerne an uns!

00:11:50: www.rosinus-on-r.com oder unter www.rocinus-partner.com.

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