Case closed: Siemens-Entscheidung

Shownotes

Fehlende Compliance als Haftungsfalle: Der Fall Siemens/Neubürger

1,3 Milliarden Euro schwarze Kassen, elf beklagte Organmitglieder und ein Urteil, das Compliance im deutschen Aktienrecht von einer Empfehlung zu einer Rechtspflicht gemacht hat. Dr. Christian Rosinus bespricht in dieser Folge der Reihe „Cased closed“ das Urteil des LG München I vom 10. Dezember 2013 gegen den ehemaligen Siemens-CFO Heinz-Joachim Neubürger. Neubürger wurde verurteilt, obwohl er weder nachweislich an Schmiergeldzahlungen beteiligt war noch sich persönlich bereichert hatte. Ausschlaggebend war allein das Fehlen einer funktionierenden Compliance-Organisation.

Das Gericht hat klargestellt: Vorstände sind nicht nur zur eigenen Gesetzestreue verpflichtet, sondern auch zur aktiven Verhinderung von Mitarbeiterverstößen, obwohl Compliance als Begriff zum damaligen Zeitpunkt noch nicht wie heute etabliert war. Hinzu kommt die Beweislastumkehr nach § 93 Abs. 2 S. 2 AktG: Ohne dokumentiertes Compliance-System trägt jedes Vorstandsmitglied Mitverantwortung – das Ressortprinzip greift hier nicht.

Dr. Rosinus erläutert außerdem, wie sich die Grundsätze aus der Siemens/Neubürger-Entscheidung weiterentwickelt haben und welche Relevanz die Entscheidung auch im Jahr 2026 noch hat.

Hier geht‘s zum Urteil des LG München I vom 10. Dezember 2013 – 5 HK O 1387/10: https://openjur.de/u/682814.html

Hier geht‘s zum Urteil des OLG Nürnberg vom 30. März 2022 – 12 U 1520/19: https://openjur.de/u/2395749.html

Hier geht‘s zur Folge „Case closed: BGH zur Strafbarkeit von Insidergeschäften“: https://criminal-compliance.podigee.io/310-cr

https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

Transkript anzeigen

00:00:02: Rosinus

00:00:03: on Air,

00:00:05: der Criminal Compliance

00:00:06: Podcast.

00:00:11: Ich bin Volker Pietzsch.

00:00:12: bei mir ist Dr.

00:00:13: Christian Rosinos herzlich willkommen zu einer neuen Folge des Criminal Complance Podcasts.

00:00:18: heute geht es in Case Closed um ein Fall der das deutsche Compliance Recht grundlegend verändert hat.

00:00:25: Siemens gegen Neubürger.

00:00:27: Ein Urteil, das zeigt wer im Vorstand sitzt haftet persönlich auch wenn er von nichts gewusst hat.

00:00:33: Wie das sein kann klären wir heute.

00:00:36: fangen wir kurz mit dem Hintergrund an.

00:00:38: was ist bei Siemens überhaupt passiert?

00:00:41: Bei Siemens ist viel passiert aber jetzt in diesem konkreten Fall geht es darum dass Siemens über viele Jahre hinweg bekanntlich und noch presseröffentlich ein Konzernweitsystem schwarzer Kassen unterhalten hat unterhalb des Buchhaltungsradars Gesamt die Uolumen ca.

00:00:56: €, die entsprechenden Zahlungen liefen über Scheinfirmen, Lichtenstein, Schweiz, Österreich und Ziel war eben Aufträge in Ländern mit einer erhöhten Korruptionsanfall z.B.

00:01:10: Nigeria, Russland Italien, Argentinien

00:01:13: etc.,

00:01:13: also für mir Geldzahlungen im November, es ist dann der Skandal mehr oder weniger aufgeflogen die dann den sogenannten Siemenskandal ausgelöst hat, der weitreichende strafrechtliche Zivilrecht und sonstige Folgen auch gehabt hatte.

00:01:34: In Deutschland ist das so der Startschuss für Unternehmenskompliance gewesen in einem verstärkten Maße.

00:01:39: Das war das erste große Ermittlungsverfahren des einer breiten Öffentlichkeit bekannt gewordenes wo auch US-amerikanische Behörden involviert waren, intern Investigations gemacht wurden usw.

00:01:50: ein einschneidendes Verfahren, sozusagen zwanzig Jahre her knapp.

00:01:54: In dem Urteil das wir heute besprechen wollen geht es um ein zivilrechtliches Verfahren und zwar geht es dabei um den Anspruchnahme des E-Mann Vorstands Neubürger aus Pflichtverletzung im Zusammenhang mit diesen Compliance Themen oder mit der Verletzung aus Compliance.

00:02:14: Und im Prinzip legt die Neubürger entscheidend den Grundstein für das, was wir heute als Aktienrecht für Komplexpflicht kennen.

00:02:20: Wer war Neubörger und was genau hat ihm Siemens vorgeworfen?

00:02:24: Also er war Finanzvorstand der Siemens AG von acht neunzig bis zweitausend sechs.

00:02:29: Ihm wurde kein persönlicher Vorwurf in dem Sinne gemacht, dass er etwa eigene Bestechungshandlung begangen haben soll oder persönlich sich bereichert haben sollte.

00:02:38: Der Kern des Vorwuchs gegen ihn, den auch Siemens gegen Engelten gemacht hat dass er kein funktionierendes Compliance Management System bei der Siemens AG eingerichtet haben sollte, beziehungsweise die Effektivität dessen sichergestellt haben sollte.

00:02:52: Man konnte ihm nicht nachweisen, dass er positive Kenntnis hatte von Schmägelzahlungen und dabei war eben der Vorwurf eine fahrlässige Pflichtverletzung.

00:03:02: Dann hat Siemens ne Scharnersatzklage erhoben über fünfzehn Millionen Euro gegen ihn davon circa zwölf Komma acht fünf Millionen Euro kosten der externen Besuchung insbesondere durch T-Kanzlei, der Beweis in Plimten, die da eine interne Investigation durchgeführt haben.

00:03:19: Aber da waren auch andere Kosten zum Beispiel für Wirtschaftsprüfer und so dabei.

00:03:23: Wie kam es überhaupt zur Klage gegen Neubürger?

00:03:25: Und da gibt es doch bestimmt noch weitere Vorstandsmitglieder.

00:03:29: Warum wird gegen die nicht vorgegangen?

00:03:31: Also Siemens hat ursprünglich gegen elf ehemalige Organmitglieder geklagt.

00:03:35: Neun haben Vergleiche abgeschlossen über insgesamt rund zwanzig Millionen Euro.

00:03:40: Herr Neubilder hat das Vergleichsangebot von vier Millionen Euro abgelehnt und insoweit hat dann Siemens Klage beim Landgericht München gegen ihn erhoben.

00:03:49: im Januar, Jahr zwei, Jahrzehnte.

00:03:51: Das Strafverfahren gegen Herrn Neubiger wurde eingestellt gegen Vierhunderttausend Euro nach unterdrehen fünfzig A S.C.P.O.

00:03:58: soweit öffentlich bekannt werden.

00:04:01: Und was

00:04:01: haben die Gerichte dann konkret entschieden?

00:04:04: Also das Landgerich München hat zwölfundtreizehn dann zu einer Zahlung von fünfzehn Millionen Euro verurteilt.

00:04:11: Dagegen hat Herr Neubürger Berufungen eingelegt, zum Url gegen München im August, es kam letztlich dann doch zu einem außergewichtlichen Vergleich über zwei Komma fünf Millionen Euro ohne Schuld an Erkenntnis.

00:04:26: Dem hat auch die Hauptversammlung zugestimmt mit über neun neunzehn Prozent Zustimmungsrate.

00:04:31: Dementsprechend gibt's auch kein WGH-Urtheid zu diesem Komplex Und das Verfahren endete vorher mit einem Vergleich insofern.

00:04:41: Insgesamt hat es einen sehr tragischen Ausgang genommen, dass sich Herr Neubürger kurz nach dem Vergleich seines Leben genommen hat was dem ganz natürliche Dimensionen verliehen hat die weit über das Komplexzimmer hinaus geht sondern auch eine ganz tragische menschliche Komponente hatte.

00:04:55: Was hat das Landgericht München-Eins inhaltlich entschieden, dass dieses Urteil so bedeutsam

00:05:00: macht?

00:05:01: Also das Land Gericht Münche Eins hat im Prinzip entschieden dass es eine Pflicht des Vorstands der Aktiengesellschaft gibt, aktiv in Kompleinsorganisation einzuführen.

00:05:10: Es geht nicht nur um eigene Gesetzesdreue sondern auch um die Verhinderung von verspülsten, vom Mitarbeitenden und einem System das sozusagen gewährleisten muss.

00:05:21: Als Rechtsgrundlage dafür hat es drei nutzliche Absatzeinsaktiengesetz herangezogen nämlich die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden.

00:05:30: und insoweit wird vertreten, eine zwingende Rechtspflicht aus dem Aktiengesetz ist.

00:05:36: Und es gilt insoweit ein riskoabhängiger Maßstab, nämlich je nach größer geografischer Präsenz und bekannter Risikollage ist der Umfang der Komplexpflicht festzulegen.

00:05:48: Man hat natürlich argumentiert das Komplex im damaligen Zeitpunkt noch gar nicht etabliert war, dass man es gar nicht so konnte.

00:05:53: aber das Gericht hat das Ausdruck verworfen.

00:05:56: Die Pflicht habe eben schon immer bestanden aus dem Akzenecht, eine sehr weitreichende Auslegung gewesen.

00:06:02: Ich war ja damals sozusagen auch schon in dem Bereich Anwaltssichtätik, wie heute man zum Thema Kompleien steht ist und das war damals wirklich noch nicht ansatzweise so durchdacht und elaboriert, wie es heute

00:06:12: ist.".

00:06:13: Was hat das Gericht zu der Verteidigung Neubürgers gesagt?

00:06:16: Compliance sei Sache eines anderen Vorstandskollegen gewesen.

00:06:20: Ja, das hat's gesagt, dass es kein Erlastungsargument sei.

00:06:23: Compliance liegt in der Gesamtantwortung des Vorstandes gibt es auch kein Ressortprinzip bei Legalitätspflichten, also jedes Vorstandsmitglied trägt Verantwortung und insofern ist Games auch keine richtigen Kompetenzvorstandsvorsitzenden im Deutschen Aktienrecht.

00:06:39: Wenn man eben im Vorstand nicht durchtrinkt dann hat man die Pflicht den Aufsichtsrat einzustalten oder notfalls das Amt niederzulegen.

00:06:46: dass sind natürlich auch extreme Positionen die da vertreten worden sind aber entspricht doch der Rechtsprechung.

00:06:54: Jetzt kann es ja sein, dass Neubürger von konkreten Fällen der Schmiergeldzahlungen oder anderen Compliance-Verstößen gar nichts wusste.

00:07:01: Wie kann er

00:07:01: denn trotzdem haften?

00:07:03: Ja das ist ein bisschen der Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht.

00:07:05: Im Strafrecht muss man ja positiv beweisen, dass man sozusagen vorsätzlich gehandelt hat.

00:07:13: im Aktienrecht ist, dass in zivilrechtlichen Bereich anders herum nach Drinundzwielabsatz zwei Satz zwei Aktiengesetz gibt es eine Beweistlast umkehrt zu lassen des Vorstands.

00:07:23: Also, der Kläger muss das schuldhafte Handeln beweisen.

00:07:28: Im Normalfall im Aktienrecht ist es umgekehrt.

00:07:31: Der Vorstand muss beweisen die Pflicht erfüllt zu haben und das bedeutet im Prinzip wenn Schaden eingetreten ist, muss der Vorstand nachweisen dass er nicht den Schaden zum Auf mit Klamatspuff verursacht hat.

00:07:45: Und das ist natürlich im konkreten Fall bei Compliance verstößend schwierig wenn ich kein dokumentiertes funktionierendes Compliance System habe und dem Beweis da praktisch nicht geführt werden kann.

00:07:56: Und die Frage, ob man Compliance machen muss oder nicht ist auch keine Ermessungsentscheidung für die die Business Judgment Rule gilt.

00:08:03: Es ist eine Rechtspflicht wie man das dann ausgestaltet?

00:08:05: Das Compliance System ist dann was anderes aber die per se Einführung eines Compliance Management Systems mit Pflicht des Vorstandes zu das Landgericht.

00:08:15: Das bedeutet aber auch wenn ein Schaden entstanden ist aus Compliance Verstößen heraus muss ich irgendetwas haben als Vorstand dass es mich exkluppiert, wenn das nicht vorliegt oder nicht effektiv ist.

00:08:26: Dann greift quasi diese Beweislast umkehr ein.

00:08:29: Das bedeutet, dass die Unwissenheit schützt diesen Fall nicht vor der Haftung.

00:08:34: Entscheidend ist ob ein System existiert hat oder existiert hätte.

00:08:38: Dass Verstöße hätte aufdecken können was nach der Meinung des Kriegs in diesem Fall nicht der Erfall war.

00:08:43: Insoweit ist das eine Besonderheit, die sich eben aus den nackt zurechtlichen Vorschriften ergibt und jeder sehr haftungsbelastend für Vorstände ist.

00:08:53: Was müssen Vorständen und Führungskräfte heute konkret aus diesem Urteil mitnehmen?

00:08:58: Also was ganz konkrete ausfolgt, ist, dass man eben meinen Combined Management System einrichten muss und in so weit auch Risikoatequat ausgestalten muss.

00:09:07: Das heißt es muss eine Risikoanalyse gemacht werden welche Risiken im unternehmerischen Geschäftsbetrieb eintreten können.

00:09:14: Es muss klar geregelt werden Wer zuständig ist, Schulungen und Kontrollmechanismen sind also die klassischen Themen, die man eben im Compliance Management System haben muss.

00:09:24: Dann gibt es natürlich mittlerweile auch gesetzliche Regelung.

00:09:27: zum Beispiel das Hinweisgebersystem muss eingerichtet werden nach den Hinweisengeberschutzgesetzen.

00:09:31: Es gibt Regelungen nach dem LKSG, also es gibt verschiedene Compliance-Regeln, die wir mittlerweile auch als Vorstand beachten oder da Versorge tragen müssen dass sie quasi eingeführt werden.

00:09:42: der klassische Treibklang im Compliance-Bereich auf Deutsch aufklären, abstellen an sozusagen und auch eine entsprechende Dokumentation von Compliance Maßnahmen ist erforderlich.

00:09:55: Also wichtig ist effektive Compliance.

00:09:57: Es reicht nicht, sozusagen Papiercompliance zu machen sondern man muss effektiv Compliance machen die tatsächlich Verstöße verhindert.

00:10:04: es gibt das Phänomen der Nachträgung den Verantwortungszuschreiben also Heinzeit Bayers dass man quasi eine Neigung von Gerichten erkennt, aus Verstößen immer auf einen Pflichtverstoß zu schließen.

00:10:17: Das heißt wenn irgendwas passiert ist muss da irgendeiner Schuld dran gewesen sein das es halt eine Krux beim Thema Effektivität vom Kompliment.

00:10:24: Da kann man eben nur durch sauberes sehr klares und sehr gutes Delegieren und Dokumentationen dem entgegenwirken was vielleicht noch erwähnenswert ist dass nicht nur für Vorstände von Aktiengesellschaften diese Grundsatz gelten, sondern zum Beispiel das Ulgen Nürnberg auch entschieden hat.

00:10:40: Das entsprechende Pflichten auch für die GmbH-Geschäftsführer nach dreiundfünfzig GmbHS jetzt gelten.

00:10:47: Lass uns dann noch mal in die Punkte reingehen warum diese Entscheidung so wichtig ist und welche Konsequenzen das bedeutet?

00:10:55: Erstmal war Compliance früher so ein Gefühl Soft Law ja also es gab nicht so eine richtige Angriffung hat das Landgericht München eben klar eine Verantwortung festgelegt, auch gerichtlich sozusagen.

00:11:07: Was natürlich wenn erst mal so ein Entscheidung in der Welt ist, auch bedeutet dass die Risikoposition wesentlich höher ist, weil man sozusagen ja jetzt weiß das Gerichte so entscheiden und es eben auch Haftung ohne eine konkrete Kenntnis von Kompleinsverstößen möglich ist.

00:11:23: Das präventive System fehlt und insoweit ist halt im Aktiengesetz die Beweislastumkehr an dieser Stelle besonders wichtig und beachtenswert.

00:11:33: Und die gibt es ja auch im Ordnungswidrigkeiten-Rechts, im Prinzip bei der Aufsichtsberichtverletzung.

00:11:38: Es gibt faktisch auch nach unterdreißig O-Weg gibt es faktisch eine Beweisheit.

00:11:42: umkehren weil man ja nachweisen muss dass man geeignete erforderliche Maßnahmen ergriffen hat unkomplex Verstöße also Bust, Straftaten oder Ordnunswidrigkeit zu verhindern.

00:11:53: Also das ist eminent im System, dass man quasi den Leitungsorgan auferlegt etwas zu tun, um etwas zu verhindern.

00:12:01: Und dann wird die Effektivität dran gemessen und was natürlich auch wichtig ist die Gesamtverantwortungsvorstands dass halt alle Vorstandsmitglieder das als Gesamtsverantwortung haben und die Resortverteilungen nicht per se entlastet.

00:12:16: Siemens Neubürger hat also einen wichtigen Grundstein für Folgeurteile im Bereich Compliance gelegt.

00:12:22: Danke dir für die Informationen, wir verlinken die besprochenen Entscheidungen in den Show-Notes.

00:12:28: Vielen Dank auch an sie liebe Hörerinnen und Hörern!

00:12:31: Und wenn sie Fragen oder Anmerkungen haben melden sich wie immer jederzeit gerne unter infoet.

00:12:36: rosinos minus onminus.

00:12:37: er kommen bis zum nächsten Mal.

00:12:40: Der Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall.

00:12:50: Bei Fragen wenden sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwelte ihres Vertrauens, natürlich auch gerne an uns!

00:12:57: www.rosinus-on-r.com oder unter www.rozinus-partner.com.

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