Rechtsprechungsupdate: BGH zu Cum/Ex-Rechtsgutachten
Shownotes
Anwaltliche Beratung oder strafbare Beihilfe – Wo ist die Grenze bei Rechtsgutachten?
In der dieswöchigen Folge des Criminal Compliance Podcast spricht Dr. Christian Rosinus über den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 2025 (Az. 1 StR 484/24) und dessen Konsequenzen für die anwaltliche Praxis. Der BGH hat entschieden, dass Rechtsanwälte und Steuerberater sich wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar machen können, wenn sie bewusst unrichtige Rechtsgutachten zu Cum/Ex-Modellen erstellen. Doch wo verläuft die Grenze zwischen zulässiger Rechtsberatung und strafbarer Beihilfe? Wann wird aus einer berufstypischen Handlung eine strafbare Unterstützungshandlung? Dr. Rosinus beleuchtet die Hintergründe des Falls, erläutert die Kernaussagen des Urteils und zeigt, welche Lehren sich für die Praxis ziehen lassen – von sorgfältiger Sachverhaltsdokumentation bis hin zum Umgang mit (unliebsamen) Gegenauffassungen. Eine Folge, die eindrücklich zeigt, wie schmal der Grat zwischen rechtlicher Vertretbarkeit und strafrechtlicher Verantwortung sein kann.
Hier geht‘s zum Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 2025 - Az. 1 StR 484/24: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12296&Seite=6&nr=142886&anz=1117&pos=183
Hier geht´s zur Folge „Rechtsprechungsupdate – Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von Taterträgen aus Cum Ex Geschäften erfolglos“: https://criminal-compliance.podigee.io/101-cr
Hier geht´s zur Folge „Rechtsprechungsupdate - Verfassungsbeschwerde wegen Befangenheit des Richters bei Vorbefassung in CumEx Fällen erfolglos“: https://criminal-compliance.podigee.io/144-new-episode
Hier geht´s zur Folge „Gutachten und Legal Opinions in Steuerstrafverfahren“: https://criminal-compliance.podigee.io/180-neue-episode
Hier geht‘s zur Folge „Cum-Cum Geschäfte - Interview mit Prof. Dr. Christian Jehke“: https://criminal-compliance.podigee.io/268-cr
Transkript anzeigen
00:00:02: Rosinus on Air, der Criminal Compliance Podcast.
00:00:12: Herzlich Willkommen zum Criminal Compliance Podcast.
00:00:14: Schön, dass Sie wieder eingeschaltet haben.
00:00:16: Mein Name ist Christian Rosinus und heute geht es um ein Beschluss des Bundesgerichtshofs zum siebten Juli, zweitens nach fünfundzwanzig.
00:00:23: In diesem hat sich der Bundesgerichtshof dazu geäußert, inwieweit ich das erstellen eines Rechtsgutsachtens in Zusammenhang mit Cum-Ex-Modellen eine beihilfeste Steuererziehung darstellen kann.
00:00:33: Der BGH hat bestätigt, dass sich Rechtsanwalt und Steuerberater durch die Bewussterstellen unrichtiger Rechtsgutachten wegen Beihilfe zur Steuerinterziehung strafvermachen können.
00:00:40: Bevor wir in Mieters-Ries gehen, kurz noch ein Abriss dessen, was mit dem vorausgegangen ist.
00:00:44: Das Landgericht Frankfurt hatte am dreißigsten Loni, vierundzwanzig, einen Rechtsanwalt wegen Beihilfe zur Steuerinterziehung in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreistraft von drei Jahren, sechs Monaten verurteilt.
00:00:55: Der Angeklagte hat für seine Mandanten rechtsgutachten zu COMEX-Modellen und deren steuerliche Unbedenklichkeit erstellt, nach Aufwassung des Landgerichts habe der Angeklagte die Fälligkeitsgutachten erstellt, die tatschförderlich gewesen sei.
00:01:08: Bei Fälligkeitsgutachten in diesem Sinne soll es sich vereinfacht um solche Gutachten handeln, die unrichtige bzw.
00:01:14: unvollständige Sachverhalte zugrunde gelegt haben, die mit einer einen Seite Darstellung einhergehen und insofern quasi die Auslegung zugunsten, dass Mandanten bezwecken.
00:01:24: Gegen dieses Entscheidendes Landgerichts hat der Angeklagte der Vision eingelegt, die der BGH-Anruf verworfen hat.
00:01:30: Der BGH hat uns aber entschieden, dass der Entscheidendes Landgerichts nicht zu beanstalten sei und damit seine Rechtsprechung zur Beihilfe durch berufstypische Handlungen bestätigt.
00:01:38: Generell ist es ja bei der berufstypischen Handlung so, im Kontext der Beihilfe, dass das durchaus strafwärts relevant sein kann.
00:01:48: Also grundsätzlich erfordert er die Beihilfe nach dem XXIerste, wie eine Unterstützungshandlung, einen doppelten Gehilfenvorsatz.
00:01:55: Und insofern wird problematisiert, wenn diese Unterstützungshandlung eine so eine berufstypische Handlung ist.
00:02:01: Man kann auch das dem Griff der neutralen Beihilfe benennen.
00:02:04: Und da gibt es eigentlich generell eine relativ stringente Rechtsprechungslinie dazu, dass neutrale Handlungen dann eine strafbare Beihilfe darstellen können, wenn der Hilfeleistende sicheres Wissen von der Hauptat hat, also eine Solidarisierung.
00:02:18: mit dem Täter vorliegt oder der Hilfeleistung es schon möglich hält, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird und das erkannte Risikostrafbahnverhaltnis derart hoch ist, dass der Hilfeleistung objektiv erkennbar einen tatgeneigten Täter unterstützt.
00:02:31: Und eine solche Beihilfehandlung hat der BGH bei dem Betreffenden angeklackt und erkannt.
00:02:36: Das Erstellen von Gutachten seit zwar berufstürpisch, es handelt sich in dem konkreten Fall aber um wichtige Gefälligkeitsgutachten da, es abgestimmte Lehrverkäufe ausblende und die Funktionsweise der Wertpapiergeschäfte irreführend darstellen.
00:02:48: Der Biggie Haas wird aber auch aus, dass Aussagen und einem Gutacht nicht allgemein als falsch oder richtig zu bewerten sein.
00:02:53: Rechtsauffassungen seien normativ und dürfen unterschiedlich bewertet werden.
00:02:57: Vertretbare Mindermeien würden akzeptiert werden.
00:03:00: Auch abweichen Rechtsauffassungen dürft vertreten werden, solange sie rechtlich vertretbar sein.
00:03:04: Rechtsauskünfte lege Art, es bewegt sich daher innerhalb des erlaubten Risikos.
00:03:08: Eine Strafbarkeit lege hier erst vor, wenn bewusst falsche oder unverständige Gutachten erstellt wurden, bei falscher, bzw.
00:03:15: unverständiger Sachverhaltsdarschen oder Unterschlagen von beachtlichen Gegenauffassungen und demnach dürften auch keine unrichtigen, deskriptiven Aussagen oder das Recht getroffen werden.
00:03:24: Weiterhin führt der DIH aus, dass das Bewusstsein über die Erfüllung dieser Merkmale eine entscheidende Rolle spielt.
00:03:29: Eine Leichtwertigkeit reicht somit nicht aus.
00:03:31: Der BGH-Betrot insofern eine wertende Einzelfallprüfung.
00:03:35: entscheidend wäre im vorliegenden Fall, je vermeinter die Kenntnis der wahren Abläufe und die Billigung, dass das Gutachten als Freiburg dienen.
00:03:42: Was heißt das also für die Praxis?
00:03:44: Anwältenden und Steuerberatende sollten bei der Erstellung von Rechtsgutachten auf einige Dinge achten, nämlich dass der zugrunde gelegte Sachverhalt lückenlos dokumentiert wird, auch mit dem mandantmetweige Sachverhaltsunsicherheiten besprechen und nochmal klar darauf hinweisen, dass ein Sachverhalt eben richtig und vollständig sein muss, gegen Ausfassungsorten generell nicht ausgeblendet werden.
00:04:05: Man sollte auch gegen Ausfassungen darstellen, soweit sie relevant sind, gerne auch mit Fußnotenapparat, damit das entsprechend präzise nachvollzogen werden kann.
00:04:13: Und natürlich, das sollte sich von selbst verstehen, entsprechende Risikogenweise.
00:04:18: im Gutachten, die auf e.g.
00:04:20: abweichende Meinungen hindeuten können.
00:04:22: Wobei es auch nach dem BGH offensichtlich vertretbar ist, eine klare Rechtsauffassung zu vertreten und natürlich keine Zweckgutachten erstellen, sondern eine abgewogene und sinnvolle Beratung machen.
00:04:33: Alles in allem enthält die Entscheidung nichts überraschend Neues, aber doch einige sehr interessante Klarstellungen in einem sehr komplexen und vielfältigen Thema.
00:04:42: Deswegen ist es sehr hilfreich, dass es da eine entsprechende Hütztächterinche Entscheidung gegeben hat.
00:04:47: Vielen Dank an Sie, liebe Hörerinnen und Hörer fürs Zuhören, wenn Sie Fragen oder Anmerken haben, melden Sie sich, wie immer, jederzeit gerne unter info-at-rosinus-on-r.com.
00:04:56: Bis zum nächsten Mal, ich freue mich auf Sie.
00:04:59: Der Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall.
00:05:09: Bei Fragen wenden sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihres Vertrauens, natürlich auch gerne an uns.
00:05:15: www.rosinus-on-r.com oder unter www.rosinus-partner.com.
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