Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Dunkelfeld
Shownotes
Licht ins Dunkel – warum Nichtwissen teuer werden kann
Was geschieht mit Straftaten, die nicht entdeckt werden? Sie verschwinden im sogenannten Dunkelfeld – jenem Teil krimineller Realität, der den Strafverfolgungsbehörden verborgen bleibt. Gerade im Wirtschaftsstrafrecht ist dieses Dunkelfeld besonders groß: Bei Korruption, Cyberkriminalität oder Geldwäsche agieren Täter im Verborgenen, während Unternehmen aus Angst vor Reputationsschäden oft auf Anzeigen verzichten.
Doch Unwissenheit schützt nicht vor Haftung: Nach § 130 OWiG können Leitungsorgane bereits wegen Organisationsverschuldens belangt werden. Daneben können dem Unternehmen nach § 30 OWiG Geldbußen von bis zu zehn Millionen Euro drohen und das unabhängig davon, ob der konkrete Täter identifiziert wurde. Dr. Arthur Leonhardt erläutert in dieser Folge der Podcastreihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z“, warum die Aufklärung des unternehmensinternen Dunkelfeldes eine essenzielle Compliance-Maßnahme ist und welche strategischen Instrumente – von Whistleblowing-Systemen bis zur Selbstanzeige – Unternehmen zur kontrollierten Entdunkelung nutzen können. Außerdem: aktuelle Gesetzesänderungen und ihre praktischen Auswirkungen. Ein Muss für alle, die Haftungsrisiken minimieren und ihr Unternehmen wirksam schützen wollen.
Hier geht´s zur Folge „Abschied vom Verbandssanktionengesetz“: https://criminal-compliance.podigee.io/54-rosinusonair Hier geht´s zur Folge „Schwarzarbeitsbekämpfung 2.0“: https://criminal-compliance.podigee.io/283-cr
Hier geht´s zur Folge „Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Aufsichtspflichtverletzungen“: https://criminal-compliance.podigee.io/287-cr
Transkript anzeigen
00:00:01: Rosinus
00:00:02: on Air,
00:00:04: der Criminal Compliance Podcast.
00:00:10: Ich bin Volker Piech.
00:00:11: Herzlich willkommen zu einer neuen Folge des Criminal Compliance Podcast.
00:00:15: In der heutigen Folge der Podcastreihe Wirtschaftsstrafrecht A-Beset sprechen wir mit Rechtsanwalt Dr.
00:00:21: Arthur Leonhardt über das Thema Dunkelfeld im Strafrecht.
00:00:26: Was verbirgt sich hinter dem juristischen Konzept des Dunkelfeldes?
00:00:30: Das Dunkelfeld ist der Anteil der kriminellen Wirklichkeit, der der Öffentlichkeit und insbesondere den Strafverfolgungsbehörden verborgen bleibt.
00:00:39: Es handelt sich um das Gegenstück zum sogenannten Hellfeld, also all denjenigen Fällen, die tatsächlich polizeilich erfasst und der Öffentlichkeit bekannt werden.
00:00:49: Wie wird das Vorkommen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts eingeschätzt und warum ist dieses Phänomen gerade für Unternehmen von extenzieller Bedeutung?
00:00:58: Gerade im Wirtschaftsstrafrecht geht man davon aus, dass das Dunkelfeld besonders groß ist.
00:01:04: Jetzt stellt sich natürlich die Frage, woran liegt das?
00:01:07: Nun, die Täter agieren in der Regel sehr heimlich und betreiben aktiv Verdunkelungsaktivitäten.
00:01:13: Hinzu kommt, dass im Wirtschaftsstrafrecht häufig Unternehmen oder natürliche Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, Opfer von Wirtschaftsstraftaten werden.
00:01:22: Das Strafverfahren sich häufig dynamisch entwickeln, und öffentlichkeitswirksam sind, verzichten die Opfer oft aus Angst vor einem Reputationsschaden oder dem Verlust der Kontrolle über das Verfahren auf eine Anzeige.
00:01:35: Gleichzeitig ist es für Unternehmen jedoch von essenzieller Bedeutung, das interne Dunkelfeld aufzuklären, denn das Ausmaß begannener Unternehmensinterner Straftaten ist primärer Risikoindikator für das Organisationsverschulden.
00:01:50: Dies ist es wiederum relevant für die Haftung von Unternehmen und so schließt sich der Kreis.
00:01:55: Hierzu kommen wir später nochmal genauer.
00:01:57: Die Aufklärung und damit das Erhellen des Unternehmens internen Dunkelfeldes ist eine zielführende Komplenzmaßnahme, um Organisationsverschulden und damit die Haftung von Unternehmen zu reduzieren bzw.
00:02:10: auszuschließen.
00:02:11: Bei welchen Delikten wird ein besonders großes Dunkelfeld vermutet?
00:02:14: Im Wirtschaftsstrafrecht gibt es einige Delikte, bei denen ein großes Dunkelfeld vermutet wird.
00:02:20: Das wäre zunächst die Korruption.
00:02:23: Zwar liegt die Aufklärungsquote bei ca.
00:02:25: um ca.
00:02:25: um ca.
00:02:25: um ca.
00:02:25: um ca.
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00:02:27: um ca.
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00:02:28: um ca.
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00:02:31: um ca.
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00:02:32: um ca.
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00:02:36: um ca.
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00:02:37: um ca.
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00:02:38: um ca.
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00:02:39: um ca.
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00:02:44: um ca.
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00:02:46: um ca.
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00:02:47: um ca.
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00:02:47: um ca.
00:02:47: um ca.
00:02:48: um ca.
00:02:48: Dies führt dazu, dass die Nachweisbarkeit von Korruptionsfällen den Strafverfolgungsbehörden besonders schwer fällt und daher von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen wird.
00:02:59: Ein weiteres Delikt mit einem großen vermuteten Dunkelfeld ist die Cyberkriminalität.
00:03:04: Gerade wenn Unternehmen Ziel eines Cyberangriffs werden, kommt es nur selten zu einer Anzeige, und zwar aus Angst vor Imageschäden.
00:03:12: Auch bleiben viele Delikte bereits in Versuchsstadium stecken, weil Firewalls oder andere Sicherheitsmaßnahmen den Angriff verhindern, die Betroffenen merken häufig nicht einmal, dass überhaupt ein Angriff stattgefunden hat.
00:03:24: Gleichzeitig liegt die Aufklärungsquote bei Cyberdelikten derzeit bei gerade mal thirty-fünf Prozent.
00:03:30: Dies verdeutlicht zum einen die geringe Entdeckungswahrscheinlichkeit und zum anderen, selbst wenn das Delikt zur Anzeige gebracht wird, den geringen Ermittlungserfolg.
00:03:40: Dies kann ebenfalls dazu führen, dass die betroffenen Personen die Delikte gar nicht erst anzeigen.
00:03:46: Dann hätten wir noch die Schwarzarbeit.
00:03:48: Hier besteht schlicht kein Interesse an einer Anzeige, weil die Konstellation für beide Seiten attraktiv ist.
00:03:54: Der große Anreiz entsteht durch die hohen Sozialabgaben und die Steuerlast.
00:03:59: Beide Seiten verschleiern das Ganze bewusst und historisch gesehen, war das Entdeckungsrisiko durch eine ineffiziente Schwarzarbeitsbekämpfung ohnehin gering.
00:04:09: Bei der Geldwäsche wird die Aufdeckung insbesondere durch den Vormarsch von Kryptowährungen erschwert.
00:04:16: Dazu kommen bestehende Lücken bei der Aufsicht und Regulierung von Nicht-Finanzsektoren.
00:04:21: Die Ermittlungsbehörden sind außerdem durch den sogenannten All-Crimes-Ansatz überlastet, denn mittlerweile ist jede Vortat für Geldwäsche geeignet.
00:04:31: Die Verfahrenszahl ist dadurch zwischen den Jahren, zwanzig, einundzwanzig und dreinzwanzig um das zweieinhalbfache gestiegen.
00:04:38: Und schließlich die Steuerhinterziehung.
00:04:40: Auch hier gibt es ein großes Dunkelfeld.
00:04:43: Darauf werden wir noch später einmal genauer eingehen.
00:04:46: Du hattest vorhin die Unternehmenshaftung angesprochen, wie verschärft die Existenz des Dunkelfeldes die Haftungsrisiken für Leitungsorgane nach Paragraf-Hundertdreißig-Owig und welchen ernsthaften Nachweis muss das Management erbringen?
00:05:00: Die zentrale Haftungsgefahr liegt hier in der Verletzung der Aufsichtspflicht nach Paragraf-Hundertdreißig-Owig.
00:05:07: Hierfür können nach §.
00:05:08: XXO auch Unternehmen mit einer Geldbuße belastet werden.
00:05:13: Und das ist ein ganz entscheidender Punkt.
00:05:15: Die kriminologische Realität des Dunkelfeldes erzwingt nämlich eine gesteigerte Sorgfaltspflicht der Unternehmensleitung.
00:05:23: Das bedeutet konkret, dass die Haftung bereits wegen Organisationsverschuldens eintreten kann und zwar nicht erst dann, wenn der konkrete Täter identifiziert wurde.
00:05:33: Und dass das Sanktionsrisiko hier durchaus erheblich ist, hatten wir in der letzten Folge zur Aufsichtspflichtverletzung bereits angesprochen.
00:05:41: Es drohen Geldbußen gegen das Unternehmen von bis zu zehn Millionen Euro, gemäß Paragrafen, dreißig in Verbindung mit hundert dreißig O-Weg.
00:05:49: Welche proaktiven Compliance-Maßnahmen sind notwendig, um das Dunkelfeld gezielt zu durchdringen und welche Rolle spielen dabei interne Ermittlungen?
00:05:57: Ein Kerninstrument ist hier die Etablierung eines zugänglichen und idealerweise anonymen Hinweisgebersystems, auch bekannt als Whistleblowing-System.
00:06:07: Das allein reicht aber natürlich nicht aus.
00:06:10: Sobald konkrete Verdachtsfälle auftreten, sind gezielte interne Ermittlungen notwendig, um die Sachverhalte aufzuklären.
00:06:17: Dabei hat es sich in der Praxis bewährt, externe Berater heranzuziehen.
00:06:22: Warum?
00:06:23: Nun externe Berater gewährleisten Transparenz und Unabhängigkeit und tragen maßgeblich zur Festigung der Beweislage bei.
00:06:31: Das strategische Ziel all dieser Maßnahmen ist letztlich die kontrollierte Verlagerung vom Dunkel ins Hellfeld, beispielsweise durch Kooperation mit den Behörden oder durch eine Selbstanzeige.
00:06:43: Man muss dabei verstehen, Interne Ermittlungen sind eine strategische Vorleistung.
00:06:49: Sie dienen dazu, den wirtschaftlichen Schaden, sei es durch Geldbußen oder Reputationsverlust, zu minimieren.
00:06:55: Und ganz wichtig, die Fähigkeit zur schnellen und gründlichen Aufklärung dient als primärer Beweis für die Effektivität des Compliance Management Systems.
00:07:05: Welche prozessualen Fallstricke und Verteidigungsstrategien müssen Unternehmen bei der Weitergabe intern aufgedeckter Sachverhalte an Behörden beachten?
00:07:15: Hier lauern einige Fallstricke.
00:07:17: Zunächst besteht das Risiko eines Verwertungsverbotes von Mitarbeiteraussagen in späteren Verfahren.
00:07:24: Das bedeutet konkret, Mitarbeiter sollten bereits in der internen Ermittlung umfassend über ihre Auskunfts- und zeigenes Verweigerungsrechte belehrt werden.
00:07:33: geschieht das nicht ordnungsgemäß, besteht die Gefahr, dass die Aussagen später möglicherweise nicht verwertet werden dürfen, auch wenn die Gerichte derzeit noch vertreten, dass keine Belehrungspflicht bei internen Ermittlungen besteht.
00:07:46: In der Literatur wird dies aber bereits anders gesehen.
00:07:49: Ein weiterer strategisch wichtiger Punkt ist die sorgfältige Prüfung des Umfangs der Zusammenarbeit mit Behörden.
00:07:57: In Abstimmung mit der Rechtsabteilung sollte entschieden werden, welche Informationen im Rahmen behördlicher Anfragen zur Verfügung gestellt werden.
00:08:05: Ziel ist es, eine konstruktive Kooperation zu gewährleisten und gleichzeitig die rechtlichen Interessen des Unternehmens zu wahren, insbesondere hinsichtlich interne Arbeitsdokumente.
00:08:16: Ganz entscheidend ist auch die strategische Ausrichtung der Verteidigung.
00:08:20: Diese muss den Fokus auf die Wirksamkeit der Organisation legen, also auf die Frage, ob ein funktionierendes Compliance-System bestand.
00:08:29: Es geht nicht nur um die konkrete Tat selbst, sondern vor allem darum zu zeigen, dass das Unternehmen seiner Organisationspflicht nachgekommen ist.
00:08:47: Auch das Steuerstrafrecht ist strukturell von einem großen Dunkelfeld betroffen.
00:08:52: Dies liegt zum einen daran, dass es kein klassisches Opfer gibt, das Anzeige erstatten könnte.
00:08:57: Der Staat muss also von Beginn an selbst ermitteln.
00:09:01: Zum anderen kommt erschwerend hinzu, dass die Komplexität der Sachverhalte und des deutschen Steuersystems die Ermittlung zusätzlich erschweren.
00:09:10: Zur kontrollierten in Dunkelung steuerstrafrechtlicher Sachverhalte gibt es das primäre gesetzliche Instrument der Selbstanzeige nach §.
00:09:21: Diese führt zur Strafbefreiung bei der anzeigenden Person, was einen starken Anreiz schafft, als beteiligte Person zu Entdunklung beizutragen.
00:09:31: Somit werden unentdeckte, vollendete Steuerstraftaten, also das Dunkelfeld, direkt in statistisch erfassbare und festsetzbare Besteuerungstatbestände, also das Hellfeld, überführt.
00:09:44: Allerdings muss die Selbstanzeige rechtzeitig erfolgen und lückenlos alle relevanten Sachverhalte auf dem Legen.
00:09:50: Hier sind Vollständigkeit und zeitliche Aspekte absolut entscheidend.
00:09:54: Zur Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird es in Zukunft noch eine separate Folge geben, in der wir dieses wichtige Thema ausführlich besprechen.
00:10:07: Es
00:10:07: gab tatsächlich einiges, was in den letzten Jahren in diesem Bereich getan wurde.
00:10:12: So wurde die Verjährungsfrist für schwere Steuerhinterziehung auf fünfzehn Jahre verlängert.
00:10:17: um den Ermittlern ausreichend Zeit für komplexe Fälle zu geben.
00:10:21: Allerdings wurden gleichzeitig die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege verkürzt, ein gewisser Widerspruch, der in der Praxis durchaus für Diskussionen sorgt.
00:10:30: Ein weiterer wichtiger Schritt war die Ausweitung des Geldwährschetatbestandes und den sogenannten All Crimes Ansatz.
00:10:38: Damit werden die Verfolgung und Abschöpfung von illegal erworbenen Vermögen aus jeder rechtswidrigen Vortat einschließlich der einfachen Steuerinterziehung massiv erleichtert.
00:10:49: Außerdem rüsten die Ermittlungsbehörden technisch auf.
00:10:52: Auf Länderebene wird bereits der Einsatz von künstlicher Intelligenz erprobt und spezielles Software entwickelt.
00:10:59: um die durch internationale Abkommen generierte Maßen Datenflut zu analysieren und verborgenen Muster von Finanzkriminalität aufzudecken.
00:11:08: Schließlich führt auch das Hinweisgeberschutzgesetz zu einer erleichterten Aufdeckung von Missständen.
00:11:14: Dieses schützt Whistleblower, zwingt die Unternehmen zu einer Etablierung interner Meldewege und führt so zur konsequenten Erhellung des Dunkelfelds für Straftaten, die im Unternehmenskontext begangen werden.
00:11:28: Gibt es noch weitere Maßnahmen, die derzeit in Planung sind?
00:11:31: Ja, durchaus.
00:11:32: Die schon häufig erwähnte Diskussion um die Einführung eines Verbands-Sanktionsgesetzes bleibt weiterhin aktuell.
00:11:39: Dieses Gesetz soll unter anderem Unternehmen zur Einrichtung effektiver Compliance-Management-Systeme verpflichten.
00:11:46: Ab dem ersten, ersten, zwanzig, sechsundzwanzig tritt außerdem das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz in Kraft.
00:11:53: Damit wird eine EU-Richtlinie aus dem Jahr zwanzig, dreinzwanzig umgesetzt.
00:11:58: Dieses Gesetz schafft umfassende Mälde und Sorgfaltspflichten für Kryptodienstleister und soll die Anonymität von Transaktionen durch internationalen Informationsaustausch aufheben.
00:12:11: Schließlich ist hier auch noch der Gesetzentwurf zur Änderung des Schwarzarbeitergesetzes zu nennen, der die Befugnisse des Zolls bei der Schwarzarbeitsbekämpfung erweitern und Diesel damit effektiver machen soll.
00:12:23: Wer hierzu mehr erfahren möchte, sollte sich unbedingt unsere Folge zur Schwarzarbeitsbekämpfung, zwei Punkt Null, anhören.
00:12:31: Danke für das Gespräch.
00:12:32: Auch an Sie, liebe Hörerinnen und Hörer, danke fürs Zuhören.
00:12:35: Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben, melden Sie sich wie immer jederzeit gerne unter infoetrosinos-onminus-er.com.
00:12:43: Bis zum nächsten
00:13:08: Mal.
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