Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Das Steuerstrafverfahren

Shownotes

Ebenso komplex wie das deutsche Steuersystem? Das Steuerstrafverfahren!

Sobald die Steuerfahndung an die Tür klopft, geht es häufig nicht mehr nur um steuerliche Nachfragen, sondern um strafrechtliche Ermittlungen mit weitreichenden Folgen für die Betroffenen. In dieser Folge des „Criminal Compliance Podcast“ widmet sich Dr. Christian Rosinus den Grundlagen und Besonderheiten des Steuerstrafverfahrens. Dabei geht er in gebotener Kürze auf die gesetzlichen Grundlagen ein und erklärt, wie es in der Praxis typischerweise zu einem solchen Verfahren kommt.

Ein besonderer Fokus liegt auf den Zuständigkeiten: Wer ermittelt bei Steuerstraftaten, welche Rolle spielen Finanzamt, Bußgeld- und Strafsachenstelle, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft und wie greifen Steuer- und Strafverfolgungsbehörden ineinander? Dabei wird deutlich, warum das Steuerstrafverfahren eine besondere Schnittstelle zwischen Besteuerungsverfahren und Strafverfahren darstellt. Ein weiterer zentraler Punkt ist der entscheidende Übergang von der steuerlichen Mitwirkungspflicht zum strafrechtlichen Schweigerecht. In diesem Zusammenspiel gibt Dr. Rosinus praxisrelevante Tipps, zeigt die Chancen einer durchdachten Verteidigungsstrategie für die Betroffenen auf und beleuchtet die verschiedenen Verfahrensausgänge des Steuerstrafverfahrens.

Eine Folge für alle, die von den Besonderheiten dieses speziellen Strafverfahrens nicht überrascht werden wollen.

Hier geht‘s zur Folge „Umsatzsteuerrecht und Strafrecht“ https://criminal-compliance.podigee.io/47-rosinusonair

Hier geht‘s zur Folge „Kauf von Steuerdaten aus Dubai - Auswertung sogenannter "Steuer-CDs"“ https://criminal-compliance.podigee.io/60-rosinusonair

Hier geht‘s zur Folge „Steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Risiken für Familienunternehmen und Familienunternehmern“ https://criminal-compliance.podigee.io/124-cr

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Hier geht‘s zur Folge „Steuerpflichten von Influencern“ https://criminal-compliance.podigee.io/270-cr

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Transkript anzeigen

00:00:02: Rosinus on Air, der Criminal Compliance Podcast.

00:00:12: Ich bin Volker Pietzsch.

00:00:13: Bei mir ist Dr.

00:00:14: Christian Rosinus.

00:00:15: In der heutigen Folge sprechen wir über das Steuerstrafverfahren.

00:00:19: Wenn die Steuerfahndung in Spiel kommt, geht es oft nicht mehr nur um steuerliche Nachfragen, sondern auch um strafrechtliche Ermittlungen.

00:00:27: Klären wir zunächst die Grundlagen.

00:00:29: Was ist überhaupt ein Steuerstrafverfahren?

00:00:32: Also Steuerstrafverfahren ist erst mal ein Strafverfahren und da geht es um die Verfolgen von Steuerstraftaten.

00:00:37: Das ist ergänzend natürlich zur Strafprozessordnung zentral in der Abgabenordnung geregelt, also man sagt ja mal in dem Steuergrundgesetz, insbesondere in den Paragrafen, die darin hat, es gibt natürlich neben der STPO, auch das STGB und andere.

00:00:57: strafrechtlich-rennerwante Gesetze.

00:00:59: In der Abgabenordnung finden sich bestimmte Sondervorschriften zur Ermittlungszuständigkeit etwa der Finanzbehörde, bedeckt so die Besonderheiten auch als Schnittstelle zum Besteuerungsverfahren ab und es gibt auch einige spezifische Beendigungsmöglichkeiten und Verfolgungsverjährungsvorschriften.

00:01:16: Wie kommt so ein Steuerstrafverfahren in der Praxis zustande?

00:01:20: Weil gibt es vielfältige Möglichkeiten, etwa durch Kenntniserlangung aus der Betriebsprüfung zum Beispiel oder durch eine Anzeige von anderen.

00:01:31: Personen steuerpflichtigen, sonstigen, Presseberichterstattung, Kontrollmitteilung zwischen Finanzbehörden, Informationsaustausch zwischen Gericht- und Finanzverwaltung manchmal auch oder häufig auch durch Selbstanzeigen, also wenn sich die Steuerpflichtigen selbst angezeigt haben.

00:01:47: Der Maßstab bei der Einleitung eines Steuerverstrafverfahrens ist wie bei allen anderen Ermittlungsverfahren auch der Anfangsverdacht.

00:01:54: Es ist natürlich klar, in einer global vernetzten Welt ist auch sehr wichtig, dass auch Informationen aus dem Ausland dazukommen konnten.

00:02:02: Ich glaube, es gab früher die berühmten CD-Fälle sozusagen, die dann anders für Ermittlungsverfahren gegeben haben.

00:02:09: Da hat man quasi CDs auf den Daten von ausländischen Konten waren, aufgekauft, in Deutschland oder verwendet.

00:02:15: Und daraus konnten dann Informationen gewonnen werden, die eben zur Einleitung und zur Durchführung von Strafverfahren gedient haben.

00:02:21: Im internationalen Bereich gibt es zum Beispiel auch aus Amtshilfer suchen und usw.

00:02:26: und sofort auch Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen.

00:02:29: Also das sind quasi Quellen, die eben auch dazu führen können.

00:02:33: Du

00:02:33: hast eben vom Sondervorschriften für das Steuerstrafverfahren in der Abgabenordnung gesprochen.

00:02:39: Lass uns diese mal im Einzelnen durchgehen, wer genau ermittelt in Steuerstraftaten.

00:02:43: Also, die Finanzbehörde kann generell Verdacht auf Steuerstraftaten eigenständig ermitteln nach dreiundundsechsundachzig Abgabenordnungen.

00:02:50: Wenn das Finanzamt ermittelt ist, die Buß- und Straf-Sachenstelle zuständig, also die Bußtra, die leitet Verfahren ein, kann auch unter Umständ-Strafbefehle beantragen, Bußgeldbescheide erlassen und verfolgt auch typischerweise die Steuerordnungsfähigkeit.

00:03:06: Die Steuerfahndung ist sozusagen der Bußtra organisatorisch untergeordnet.

00:03:12: Die funktioniert also als sozusagen der Ermittlungsarm der Busstraben.

00:03:17: Und unter Umständen werden natürlich oder sehr häufig, wenn Steuerstrafverfahren auch durch die Staatsanwaltschaft geführt.

00:03:23: Da wird eben auch sozusagen die Steuerverfahrenung hinzugezogen als Ermittlungsbehörde.

00:03:29: Es gibt verschiedene Gründe, wann quasi Steuerstrafverfahren bei der Staatsanwaltschaft geführt werden.

00:03:33: Einmal, weil quasi die Sache abgegeben wird, gerade bei besonders komplexen oder besonders hohen Steuerschäden.

00:03:41: wird sich auch anbieten, dass die Finanzbehörde das direkt an die Staatsanwaltschaft abgibt.

00:03:45: Es gibt gerade so eine Art Andienung.

00:03:47: Es gibt aber natürlich auch häufig Fälle, wo die Staatsanwaltschaft schon originär ermittelt.

00:03:51: Und die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren an sich ziehen.

00:03:53: Und falls neben dem Steuerstraftaten auch andere Straftaten im Raum stehen, kerrenstraftrechtliche Fragen, Sozialversicherungsthedeckte zum Beispiel, sind ein wichtiger Fall Urkund, Fälschung und Treue oder ein Haft oder Unterbringungsbefehl erlassen.

00:04:11: Es liegt auch die Ermittlungskompetenz darin selbstverständlich bei der Staatsanwaltschaft.

00:04:15: Welche konkreten Aufgaben und Befugnisse hat die Steuerverhandlung?

00:04:19: Die sind wesentlichen in zwei oder acht Abgabenorten geregelt.

00:04:23: Es dient insbesondere der Erforschung von Steuerstraftaten und Ordnungswidrigkeiten.

00:04:29: Als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft dürfen Steuerverhandlerinnen auch durchsuchen und Beweismittel beschlagnahmen, die hat im Prinzip eine Doppelfunktion.

00:04:38: Die Steuerverfahrenung ist also Teil der Finanzverwaltung im Besteuerungsverfahren und Strafverfolgungsbehörde im Steuerstraflicht und Ermittlungsverfahren.

00:04:46: Sie kann daher je nach Verfahrensart, ob sie im Besteuerungsverfahren agiert oder auf Steuerstrafverfahren, sowohl die Abgabenordnungsinstrumente als auch die SCPO-Maßnahmen einsetzen, wobei praktisch gesehen es häufig differenzierter wird.

00:05:00: Welche Auswirkungen hat die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens auf das Besteuerungsverfahren und den Steuerpflichtigen?

00:05:07: Zunächst einmal hat er dann eben die Rechte eines Beschuldigten.

00:05:12: muss über die Einladung des Strafverfahrens belehrt werden.

00:05:14: nach Drinneinzig Absatz Eins Abgabenordnung.

00:05:18: Insbesondere hat es die Auswirkung, dass die Mitwirk im Steuerungsverfahren, also nicht im Strafverfahren, sondern eigentlich im Steuerungsverfahren nicht mehr erzungen werden kann.

00:05:27: nach dem Nemotinetor Grundsatz.

00:05:29: Es gibt zwar eine Mitwirkungspflicht, die ist praktisch suspendiert.

00:05:33: Man muss auch so waschen machen in der Betriebsprüfung.

00:05:35: Etwa muss der Prüfer bei den Anhaltspunkten für den Steuerstrafplatz vorliegen, die unterbrechen und entsprechend die Steuerfahndung informieren oder die Betriebsprüfe unterbrochen.

00:05:48: nach der BPO und etwa im Rahmen der Selbstanzeige nach drei ein-sebzig Absatz zwei Nummer eins B-Abgabenordnend, die bekannt gab es Steuerstrafverfahrens als Sperrgrund.

00:06:01: Gelten die Grundsätze des Besteuerungsverfahrens uneingeschränkt im Steuerstrafverfahren?

00:06:05: Nee, es gibt unterschiedliche Maßstäbe.

00:06:08: im Strafverfahren gelten die strafrechtlichen Grundsätze.

00:06:11: Es gibt schon unterschiedlichen Maßnahmen, als im Steuerstrafverfahren gibt es schon die tatsächlich strafrechtlichen Beweisgrundsätze, die sind im Grunde höher, als die sozusagen im Besteuerungsverfahren sind, obwohl dann natürlich auch das Eingriffsverwaltung des hohe Maßstäbes gelten.

00:06:26: Man kann zum Beispiel sagen, dass Schätzungen im Besteuerungsverfahren einfacher möglich sind.

00:06:32: Ja, es gibt Grundsätze, nach denen Schätzungen vorgenommen werden können, wenn ein etablerbestellendes Grundlagen durch die Finanzbehörde nicht ermittelt werden können.

00:06:39: Man sagt, das ist so flapsig, manchmal in Dubio pro Fisco, ja.

00:06:42: Strafverfahren ist es so, da gilt ja der Grundsatz in Dubio pro Ria.

00:06:45: Das heißt, deutliches Schätzergebnis darf zum Beispiel nicht ungeprüft als Strafschätzung.

00:06:50: verwendet werden, wobei auch da unter Umständenschätzung natürlich möglich sind, aber da sind strengere Grundsätze anzulegen.

00:06:56: Geltend im Steuerstrafrecht eigene Verfolgungsverjährungen.

00:07:00: Also es gilt sozusagen, dass es vor allem ja verschärft worden ist, gelten im Steuerstrafrecht tatsächlich sehr heftige Verjährungsregeln.

00:07:08: Hier kann ich jetzt im Einzelnen nicht... erläutern sozusagen.

00:07:11: Man kann sich aber grundsätzlich merken, dass für besonders schwerer Fälle Steuerhinterziehung, also zum Beispiel einen Anwendungsfall wäre mehr als fünfzigtausend Euro hinterzuholener Betrag, fünfzehn Jahre Verfolgungsverjährung gilt.

00:07:28: Naja, das kommt natürlich immer auf den Einzelfall an.

00:07:30: Das kann man jetzt nicht pauschal beurteilen.

00:07:32: Generell muss man sagen, dass es im Steuerstraf liegt, je nach Komplexität der Sachverhalte.

00:07:37: Natürlich auch immer wieder um die Frage geht, wie ist da die Schuld, Steuerpflichtigen zu bemessen, wie ist da die Verantwortungsverteilung, auch gerade im unternehmerischen Kontext, wer hat was gewusst, gab es zum Beispiel steuerrechtliche Beratungen, gab es keine, wie hoch ist der Steuerschaden, ganz häufig gibt es da Berechnungstivergänzen und so weiter und so fort.

00:07:57: Ganz häufig gerade bei geringeren Beträgen oder bei sehr komplexen Sachverhalten werden Steuerstrafverfahren.

00:08:03: gegen eine Geldauflage eingestellt.

00:08:05: und es gibt ja im Steuerstrafrecht noch, da machen wir noch eine eigene Folge dazu, aber es gibt ja die Besonderheit der Selbstanzeigen, dass man quasi sich selbst strafbefreiend beinahe Steuerbehörde anzeigen kann, wenn die richtig und vollständig ist und deinsprechende Voraussetzungen erfüllt.

00:08:21: Dann wird auch das Strafverfahren eingestellt.

00:08:24: Das ist ja ein Privileg, was man praktisch nur im Steuerstraf nicht so hat.

00:08:29: Aber es kommt natürlich auch im Steuerstrafverfahren zu allen anderen Verfahrensausgängen, die das Strafverfahren so kennt.

00:08:36: Zum Beispiel kann es auch zu mehrjährigen Haftstrafen.

00:08:39: führen, besonders wenn der hinterzogene Betrag mehr als eine Million Euro beträgt.

00:08:44: Da sagt die Rechtsprechung mehr oder weniger, ist eine bewährungsfähige Freiheitsstrafe in der Regel nicht mehr möglich.

00:08:50: Vielen Dank an Sie, liebe Hörerinnen und Hörer fürs Zuhören.

00:08:53: Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen haben, melden Sie sich wie immer jederzeit gerne unter info.rosinos-onminus-er.com.

00:09:02: Bis zur nächsten Episode.

00:09:06: Rosinus on Air, der Criminal Compliance

00:09:10: Podcast.

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