Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Die strafbefreiende Selbstanzeige

Shownotes

Die „Goldene Brücke“ – strafbefreiende Selbstanzeige

Die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht gilt oft als „goldene Brücke“, die den Weg aus der Straftat zurück in die Legalität in Fällen der Steuerhinterziehung ebnet. In der Praxis erweist sie sich nicht selten als tückische Haftungsfalle. Dr. Christian Rosinus erläutert in der aktuellen Folge, warum das bloße „Nachmelden“ nicht ausreicht und welche Voraussetzungen für die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige erfüllt sein müssen. Zudem geht Dr. Rosinus auch auf andere Rechtsfelder ein, in denen „Selbstanzeigen“ eine strafbefreiende Wirkung haben können. Doch rettet die Selbstanzeige wirklich vor allen rechtlichen Folgen? Dr. Rosinus warnt vor den tückischen Nebenwirkungen abseits des Strafrechts, insbesondere der verwaltungsrechtlichen Konsequenzen für die persönliche Zuverlässigkeit. Dazu erhalten Sie wertvolle Praxistipps von Dr. Rosinus zur sofortigen Risikominimierung und erfahren, wie moderne Tax-Compliance-Strukturen helfen, Fehler von vornherein zu vermeiden und im Ernstfall wirksame Verteidigungsmöglichkeiten offenzuhalten. Eine Folge, die Sie auf keinen Fall verpassen möchten.

Hier geht´s zur Folge „Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht“: https://criminal-compliance.podigee.io/19-neue-episode Hier geht´s zur Folge „Pflichten und Rechtsfolgen nach AWV/AWG bei Zahlungen mit Auslandsbezug“: https://criminal-compliance.podigee.io/297-cr

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Transkript anzeigen

00:00:02: Rosinos on Air, der Criminal Compliance

00:00:07: Podcast.

00:00:10: Ich bin Volker Tietzsch.

00:00:11: bei mir ist Dr.

00:00:12: Christian Rosinos herzlich willkommen zu einer neuen Ausgabe des Criminal Complance Podcasts.

00:00:17: Thema heute die Selbstanzeige im Wirtschaftsstrafrecht.

00:00:20: was genau ist das und warum gewährt der Staat hier überhaupt Straffreiheit?

00:00:25: Also man muss da ein bisschen präzise sein.

00:00:27: es gibt im Wirtschaftsstrafrecht weniger Selbst- und Zeigmöglichkeiten.

00:00:32: Wenn man es ein bisschen eingerichtet auf einen Teilgebiet des Wirtschaftsstrafs, weil das ist nämlich der Steuerstrafwicht, dann ist die klassische Selbst-Einzeige von der man in der Regel so spricht, ist geregelt in drei, seventy Abgabenordnung unter anderem und hat die Wirkung eines persönlichen Strafaufhebungsgrundes.

00:00:47: Das heißt, der staatliche Strafanspruch entfällt vollständig.

00:00:51: Also man hat Straftaten begangen.

00:00:52: Die sind auch sozusagen vollendet und so weiter und sofort, aber man kann im Steuerstrafrecht quasi unbestraft davon gehen.

00:01:01: Wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

00:01:03: das ist im Prinzip die sogenannte goldene Brücke zur Steuerehrlichkeit.

00:01:08: Im Prinzip ist die fiskalische Ratz dahinter dass man sich einfach den verborgenen Steuerquellen erschließen will also der Staat.

00:01:15: dem Staat ist wichtiger hinter zogene Steuer wieder in dem Staatsektor zu vereinnahmen, plus Zinsen und so weiter und sofort um halt entsprechende Einnahmen zu generieren.

00:01:25: Das ist im Staat immer geben das wichtiger als die Bestrafung.

00:01:29: ja weil es sozusagen da ist der fiskalische Denken stärker als den anderen Rechtsgebieten Und das gilt Im Rahmen Der Steuergesetz eben für Die Steuern Erziehungen also ihr Vorsetzliche Verkürzungen von Steuern unter den Voraussetzungen eben vor den drei siebzig Abgabenordnung.

00:01:50: Es gibt auch noch eine Selbstanzeige bei der leichtfertigen Steuerverkürzung, das sind Gitarbstände wo Kursen nicht vorsätzlich immer leichtfertig Steuers verkürzt worden sind.

00:02:01: Die Selbstanzeit soll ja wirksam werden.

00:02:03: auf was muss

00:02:03: man dachten?

00:02:04: Es gibt verschiedene Voraussetzungen.

00:02:06: im Prinzip vereinfacht kann man sagen Dass ein Vollständigkeitsgebot gilt, das heißt man muss quasi sämtliche Steuern für einen bestimmten Zeitraum.

00:02:14: Nämlich mindestens den Kalenderjahren muss man alle unverjährten Steuerstraftaten korrigieren also der Finanzbehörde mitteilen.

00:02:22: Es gibt natürlich eine substanzielle Anforderung an die Detailtiefe der Nacherklärungen.

00:02:26: Also im Prinzip kann man sagen, die Finanzbehörde muss ohne langwierigen Ermittlungen in der Lage sein, die Steueraufgrundlage dieser Selbstentzeige festzusetzen.

00:02:34: Das heißt wenn man das nur teilweise unverständlich macht dann wird es nicht zur Straffreiheit.

00:02:39: Die Straftat ist trotzdem entdeckt und man wird entsprechend strafbar.

00:02:42: etwas milder.

00:02:43: aber das ist sozusagen die Herausforderung diese Vollständigkeitsgebote einzuhalten.

00:02:49: Es gibt geringfügige Schätzspielrollen.

00:02:51: Man sagt immer so fünf Prozent von Verkürzungsvertrag, Roundabout und bei Lohn- und Anhandfälligkeitssteuern wie Umsatzsteuer gibt es gewisse Erleichterungen bei den Anmeldung des Vollständigkeinsgebots nicht gilt.

00:03:02: Und da kann man auch andere Schätztemöglichkeiten, aber generell für alle Steuerarten geht dieses Vollständighetsgebot.

00:03:09: Wann ist der Weg zur Straffreiheit versperrt?

00:03:12: Also es gibt Sperrgründe.

00:03:13: Das heißt, man kann unter bestimmten Umsätzen zwar eine Selbstansage machen, die ist sondern aber nicht wirksam.

00:03:18: Und zwar sind eben nicht nur die Voraussetzungen, die ich eben erwähnt habe, grob zu erfüllen.

00:03:23: Sondern auch bestimmte negative Voraussetzung dürfen nicht vorlegen – diese sogenannten Sperrgründe.

00:03:31: Es gibt im Prinzip acht Sperrrunde-Ausschlussgründe.

00:03:36: Ein ganz wesentlicher Grund sozusagen für dieses Sperrtrunde ist in irgendeiner Weise die teilweise oder gänzlich Entdeckung der Steuerinterziehung eines diesbezüglichen formalen Aktes, der eben dazu führen kann als Indektifall.

00:03:51: Also zum Beispiel die Bekanntgabe einer Betriebsprüfung, das erscheinen eines Ansträgers es gibt zB auch andere Konstellationen, dass quasi mit Entdeckung gerechnet werden muss etc.

00:04:04: Das will ich jetzt nicht im Einzelnen aufhören.

00:04:06: Kann man im Gesetz nachlesen.

00:04:07: ein ganz wichtiger Punkt ist einen Sperrgrund den man wieder überwinden kann nämlich Der Sperrkund ist so genannt großen Ausmaßes, also ein nicht gerechtfertigten Steuervorteil von mehr als rund zwanzigtausend Euro je Tat.

00:04:19: Das ist quasi in der Praxis ein ganz wichtiger Fall.

00:04:22: Da tritt nicht durch die Strafanzeige per See die Verstrafhalt ein sondern es muss sozusagen noch eine weitere Voraussetzung erfüllt werden nämlich die Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrags an die Staatskasse und die Höhe dieses Geldbetrages orientiert sich dann am Hinterziehungsbetrag.

00:04:41: zum Beispiel zehn Prozent der Hinterzogenssteuer, wenn der Hinterziehungsbetrag hunderttausend Euro nicht übersteigt.

00:04:46: Fünfzehn Prozent der hinterzogen Steuer, wenn den Hinterziehung Betrag hundertausend Euro übersteigt und eine Million Euro nicht übersteigt und zwanzig Prozent der unterzogen Steuern, wenn er die Hinterziehungen beträgt, eine Millionen Euro

00:04:57: untersteigt.".

00:04:57: Das heißt es wird dann richtig teuer dass der Täter sozusagen diesen Nachschlag zahlen muss um straffrei rauszukommen.

00:05:06: was auch noch wichtig ist so zu sagen damit die Selbstentzeige wirksam werden kann Und zwar die Hinterzogensteuern müssen vollständig gezahlt werden plus die entsprechenden Zinsen.

00:05:16: und hart, weil dort abwahlend vom generellen Zinsniveau aber hinterziehungszinsen sind quasi nur fünf Prozent pro Monat.

00:05:23: Das heißt sechs Prozent pro Jahr das sind im Einzelfall wenn man zehn bis fünfzehn Jahre teilweise zurückgehen muss natürlich erhebliche Summen die teilweise hohe Prozentsätze des Hinterzogenbetrags ausmachen.

00:05:33: über den Lauf der Jahre

00:05:35: Gelten diese Voraussetzungen für alle Fälle der Selbstanzeige im Falle einer Steuerhinterziehung?

00:05:39: In den Fallen der SteuerhInterziehung schon, aber in dem Fall eine leichtfertigen Steuerverkürzung geht es nicht.

00:05:44: Nach drei und einunsehntzig Abgabenordnungen gibt's dann mildere Voraussetzungen also leichtfertigsteuer Verkürzungen nach dreihundert achtundsiebzig Abgabenordnung liegt vor.

00:05:54: wer die Sorgfalt außer Acht lässt so der nach besonderem Umständnis falsch und seiner persönlichen Fähigkeitenkenntnisse verpflichtet Und im Stande ist und dem sich danach auftringen muss, dass er dadurch Steuern verkürzt.

00:06:04: Also das wäre mal so ein Worthülse.

00:06:08: praktisch, wenn man den Vorsatz hat nicht wirklich nachweisen kann auch nicht den bedingten Vorsatz.

00:06:14: Und Inhalt und Vormüssen auch der Selbstanzeige nach drei Seventig quasi entsprechen.

00:06:20: aber was nicht erforderlich ist, dass eben alle unverheerenden Steuerstrafzaten angegeben werden müssen.

00:06:25: es geht also eine Teil selbst anzeigen und der Steuervorteil muss bezahlt werden.

00:06:31: Also es heißt, wenn etwa zum Beispiel dem Anzeigenen oder seinem Vertreter auch die Einladung einer Strafe der Bußgeldsverfahren noch nicht bekannt geworden worden sind geht das.

00:06:41: Es gibt nicht diese strengen Sperrgründe, die ist bei der Selbstanzeige wegen steuerhinterziehungen vorsätzlicher Steuerhinerziehung vorliegt macht ja auch Sinn.

00:06:50: Das ist ja auch ein vom Unrechtsgehalten etwas anderes.

00:06:53: Welche

00:06:54: Bedeutung hat ein Text Compliance Management System in diesem Zusammenhang?

00:06:58: Ein Text Complance Management System ist ein Schutzschild gegen den Vorwurf, das man vorsätzlich oder leichtfertig Steuern dazu hat.

00:07:05: Also es gibt gerade von der Finanzverwaltung mit bestimmten Voraussetzungen korportiert, dass eine Einrichtung eines Text-Compliance Systems eben eine Berichtigung vereinfacht und zwar nach der sogenannten Berichtungspflicht nach unter dreieinfünfzig Abgabenordnungen.

00:07:20: Unter dreieinfünftig Abgabenordnung ist ein beliebtes Mittel, das heißt wenn man es ganz vereinfacht sagt der Steuerpflicht erkennt nachträglich dass er steuerlich was falsch gemacht hat, dass zu viel oder zu wenig Steuern bezahlt, zu wenig ihr nicht aber zu viele Betriebsausgaben und zu wenig steuerliches Einkommen etwa angegeben hat.

00:07:37: er kennt das nachtläglich und kann es dann oder muss es dann unverzüglich melden.

00:07:43: ja es ist keine Steuerinterziehung denn weil quasi nicht vorsätzlich und nicht verhandlässig.

00:07:50: Und da kann man diese Berichtigung auf Pflicht gelten

00:07:52: machen.".

00:07:53: Ein Text-Complaint System erleichtert eben die Voraussetzung und grenzt dazu ab, wenn man das eingerichtet hat, dass es sorgfältig ist und ordentlich aufgebaut

00:08:03: usw.,

00:08:04: kann man sich exkubieren, dass kein Vorsatz oder Leitfertigkeit vorlegt.

00:08:08: Deswegen ist ein Text-Coupleinsystem essentiell im Unternehmensantrag um diese Vorwürfe besser einen Griff bekommen zu können.

00:08:15: ausschließen, kann man das natürlich nie.

00:08:17: Aber sozusagen ist so ein ganz wichtiges Tool und wird von der Finanzverwaltung auch sehr gern gesehen.

00:08:22: Gibt es das Instrument der Selbstanzeige auch außerhalb der Abgabenordnung?

00:08:26: Ja, es gibt selbst Anzeigemöglichkeiten.

00:08:30: Das heißt dann meistens nicht Selbstanziege aber es gibt quasi Möglichkeiten sich straffrei oder ordnungswillig oder buchgeldfrei zu machen indem man bestimmte Dinge den Behörden meldet.

00:08:42: Ein wichtiges Beispiel ist im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge.

00:08:46: Es steuert eh nicht, aber viel strenger zu sechstensachzig ab Abseits sechs STGB.

00:08:52: Zu sechster StGB sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Selbstanzeige-Möglichkeit vor wenn dann Beiträge nachgemeldet und oder nachgerichtet werden je nach Arbeitgeber oder Arbeitnehmerbeitrag ist aber unter sehr streng voraussetzung nur möglich.

00:09:06: Im Außenwirtschaftsrecht gibt es in dem AWG Die Möglichkeit einer Freiburg Anzeige.

00:09:12: bei fahrlässigen Verstößen, quasi bei Buskaltabbeständen kann man sich anzeigen.

00:09:17: Und auch im Rahmen der Geldwäschung nach zu einem Sechzigabsatz Acht STGB kann man unter bestimmten Umständen trafreie Ausgeben militär zu dem Zeitpunkt noch nicht aufgedeckt worden waren.

00:09:30: Gibt

00:09:31: es so etwas wie eine ungeschriebene Selbstanzeige im allgemeinen Wirtschaftsstrafrecht?

00:09:34: Nein, das gibt keine Möglichkeit sich anzuzeigen und dann strafbar herauszugehen von Gesetzeswegen.

00:09:40: Ich habe ja vorhin schon gesagt der Punkt ist Es ist manchmal sinnvoll dass man bei Straftaten gegenüber Behörden offenlegt einfach um die Rechtsfolgen einer Sanktionierung abzumildern.

00:09:54: Ja, das heißt es ist ja auch ein Straf-Zumessungsthema unter Umständen dass man freiwillig sich offenbart hat und rolliert zeigt usw.

00:10:02: Das man dann in der Strafzumessungen ein gewissen Bonus bekommen kann.

00:10:07: Das ist einfach eine Frage der Kooperation also dass man bestimmte Sachen offenlegt.

00:10:10: Das macht häufig Sinn auch zum Beispiel bei der steuerlichen Selbstanzeige.

00:10:15: keine Sinn machen auch wenn Schwerkunde vorliegen auf einer Selbstanzeit abzugeben weil man kann sich immer auch über die Voraussetzung streiten usw.. Also Gerade bei Whistleblowing oder so im Unternehmenskontext macht es häufig Sinn, solche Dinge zu machen.

00:10:31: Heißt aber auch dass man sich das sehr gut überlegen muss weil in dem Moment wo man einen Sachverhalt der Behörde gerade eine Strafverfolgungsbehörde offengelegt hat müsst ihr ermitteln und da kommt man nicht mehr von weg.

00:10:41: Das ist das Risiko dabei.

00:10:43: Dann ist man quasi immer zur Kooperation gezwungen und kann das auch nicht mehr rückgängig

00:10:47: machen.".

00:10:48: Und

00:10:48: gibt es noch außer strafrechtliche Nebenfolgen von Selbstanzeigen?

00:10:52: Ja, also auch Selbstentzeigen haben natürlich ein Eingeständnis einer Straftat zufolge.

00:10:57: Das heißt etwa bei Beamten oder Arbeitnehmern kann das tatsächlich dazu führen dass das beamtrechtliche oder arbeitsrechtlich Konsequenzen hat.

00:11:08: was auch dazukommt ist dass unter Umständen weitere Haftungsrisiken aus Schäden in diesem Kontext vorkommen können.

00:11:18: also steuerlich sozusagen Wenn man in der Selbstanzeige gemacht hat, muss man ja die Steuern zahlen ohnehin.

00:11:23: Ja aber es gibt manchmal Konstellationen wo man in einer selbstanzeigen macht ein Dritter bezahlt die Steuer und möglicherweise gibt's dann noch Haftungskonstellation die auftreten.

00:11:33: gerade im Verwaltungsrecht gibt das ja Tatbestände die an die Zuverlässigkeit einer Person anknüpfen also zum Beispiel in Gewerberecht oder im Jagdrecht, oder im Rahmen von etwa Flugscheinen und so was.

00:11:47: Und da kann eine Steuenderziehung relativ schnell dazu führen, dass man die Zuverlässigkeit abgesprochen bekommt auch wenn man durch die Selbstentzeige strafbar ausgeht.

00:11:56: Man gesteht ja quasi ein, als man eine Steuerinterziehung begangen hat und dann kann es sein das der Staat an ihnen sagt diese Person muss nicht mehr zuverlässen, auch wenn die Selbstanzeige quasi zur Strafheit bzw.

00:12:05: wie sie eine Steuerentziehung geführt hat.

00:12:07: aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

00:12:08: Da gibt's wieder eine eigenstige Bravungspflicht.

00:12:10: Danke Christian und auch vielen Dank an Sie, liebe Hörerinnen und Hörern.

00:12:14: Bei Fragen oder Anmerkungen schreiben sie uns jederzeit gerne an InfoEd Rosinos-onminus eher kommen – bis zur nächsten Ausgabe!

00:12:40: www.rosinus-on-r.com oder unter www.rocinus-partner.com.

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