Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
Shownotes
Das Ende der „goldenen Brücke"? – die Politik nimmt die Selbstanzeige ins Visier
„Keiner soll sich mehr so einfach mit einer Selbstanzeige freikaufen können." Was Bundesfinanzminister Lars Klingbeil da ankündigt, rüttelt an einem der zentralen Instrumente des Steuerstrafrechts. Der Aktionsplan von Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium vom 16. Juli 2026 sieht einige geplante Neuerungen im Bereich der Steuer- und Finanzkriminalität vor. Doch welche dieser Vorhaben sind bereits auf den Weg gebracht und welche nur politische Agenda?
Mirjam Steinfeld ordnet in dieser Folge des Criminal Compliance Podcast ein, was hinter den Plänen steckt. Sie erläutert, was der 26-Punkte-Plan konkret vorsieht – von Schwellenwerten, oberhalb derer nur noch Strafmilderung statt Straffreiheit gelten soll, bis zur Einstufung schwerer Steuerhinterziehung als Verbrechen mit Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren.
Hier geht‘s zur Pressemitteilung der Ministerien: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/07/2026-07-16-aktionsplan-gegen-steuerkriminalitaet.html
Hier geht’s zur Folge: „Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht“ https://criminal-compliance.podigee.io/19-neue-episode
Hier geht’s zur Folge: „Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Die strafbefreiende Selbstanzeige“ https://criminal-compliance.podigee.io/306-cr
Transkript anzeigen
00:00:02: Rosinus on Air, der Criminal Compliance Podcast.
00:00:12: Herzlich willkommen zu einer neuen Folge des Criminal Compliance Podcast.
00:00:15: Ich bin Volker Pietsch, bei mir ist Miriam Steinfeld.
00:00:18: Heute sprechen wir über die von zwei Ministerien angekündigten Reformpläne im Bereich der Steuer- und Finanzkriminalität Von den Bundesministerien der Finanzen und der Justiz.
00:00:28: Wir ordnen heute ein worum es dabei geht Bevor wir ins Detail gehen.
00:00:33: Warum herrscht aktuell so viel Verwirrung um diesen Aktionsplan?
00:00:36: Ja das ist eine gute Frage.
00:00:38: ich glaube einen Großteil hängt damit zusammen, dass medial nicht wirklich unterschieden wird zwischen politischen Zielen, Gesetzesvorhaben und Gesetzes entwürfen.
00:00:52: Und damit ist einfach in der Diskussion aktuell nicht so ganz klar was hier überhaupt die Lage ist, was die Situation ist und dementsprechend auch was aktuell gilt und was gelten soll.
00:01:07: Genauso besteht ein gewisses Maß an Unklarheit über den Inhalt und die tatsächlich geplanten Maßnahmen.
00:01:15: Und genau deswegen wollen wir jetzt heute erklären, worum es sich bei diesem Aktionsplan handelt was denn tatsächlich der Gegenstand ist?
00:01:23: Was und wann passieren muss damit dieser Aktions-Plan Realität wird?
00:01:30: Fangen wir vorne an!
00:01:31: Was war der Auslöser für diese Debatte?
00:01:33: Also nach meinem Wissen war der Auslöser für diese Debatte die Pressemitteilung von beiden Ministerien, und zwar hier eben das Ministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz.
00:01:47: Beide haben am sechzehnten Juli diesen Jahres also im Jahr zwanzig sechsundzwanzig ihren Aktionsplan mit sechsund zwanzich Punkten gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorgestellt.
00:02:00: Die Pressemitteilung ist die BMFPM, Nummer fifty-fünfzig aus sechsundzwanzig.
00:02:05: Alles natürlich wie immer in den Shownotes
00:02:08: verlinkt.".
00:02:09: In dieser Pressemetteilung gab es dann eine Aussage von unserem Bundesfinanzminister Herrn Klingweil, indem er sagte uns geht das um Gerechtigkeit.
00:02:20: wer unseren Staat und unsere Gesellschaft betrügt?
00:02:23: darf damit nicht durchkommen.
00:02:24: Wir wollen das künftig höhere Strafen drohen, keiner soll sich mehr so einfach mit einer Selbstanzeige freikaufen
00:02:31: können.".
00:02:32: Das ist das was vom Bundesfinanzministerium also die ich sag jetzt mal das grobe Leitbild oder die Zielvorstellung ist unter der eben dieser Aktionsplan zu fassen ist.
00:02:45: Damit wird gleichzeitig auch klar dass es ein Aktionsplan ist.
00:02:50: Dieses Wort kennt unser Grundgesetz nicht, im Gesetzgebungsverfahren kennen wir einen solchen Aktions-Plan nicht.
00:02:58: Wir kennen da Referentenentwürfe oder Regierungsentwörfe und auch noch sonstige Gesetze sind Entwürfen.
00:03:05: das ist dieser Aktions Plan nicht.
00:03:07: es ist also wirklich einfach nur ein politischer Plan dieser beiden Ministerien oder eine die Mitteilung einer Zielvorstellung Unter anderem die strafbefreiende Selbstanzeige kommt wieder ein Zitat, in ihrer heuchtigen Form abzuschaffen.
00:03:24: Was das dann natürlich heißt?
00:03:27: Können wir jetzt so nicht beurteilen denn diese Formulierung lässt natürlich offen ob die Selbstanzeit gevollständig entfallen soll, ob sie eingeschränkt werden soll oder ob sie weiteren Bedingungen unterstellt werden soll.
00:03:41: als dies können wir stand heute.
00:03:45: Wie würde denn der weitere Gesetzgebungsweg aussehen, wenn aus dem Plan tatsächlich ein Gesetz werden soll?
00:03:51: Also wenn wir die weiterhin diese Pressemitteilung und diesem Aktionsplan als Grundlage nehmen?
00:03:57: zur Beurteilung dann hätte das Vorhaben zum Ziel verschiedene Gesetze zu ändern.
00:04:03: Wir hätten die Abgabenordnung, wir hatten das Strafgesetzbuch, wir hätten die Strafprozessordnung und vermutlich noch viele weitere.
00:04:10: Insofern würde hier ein sogenanntes Änderungsgesetz in Betracht kommen.
00:04:15: Das kann dann Gesetz gegen Finanzkriminalität oder ähnliches heißen und ist aber tatsächlich ein Gesetz, indem es dann verschiedene Titel gibt.
00:04:24: Und jeder Titel sagt dann, der erste Titel ist eine Änderung des Strafgesetzbuches und dann steht da eben drin im Paragrafen so-und-so soll das Wort zulässig durch irgendetwas anderes ersetzt werden oder dort soll... das gestrichen werden oder eine Wertgrenze geändert werden und all dieses mehr.
00:04:44: Das ist so, wie ein Änderungsgesetz funktioniert.
00:04:49: Damit dieses Änderungssetz umgesetzt werden könnte sehr der Ablauf wie folgt aus?
00:04:55: Es müsste zunächst einen Regierungsentwurf erstellt werden.
00:05:00: dieser käme dann in den Bundestag für bis zu drei Lesungen.
00:05:06: Es würde danach vermutlich auch in den Bundesraten müssen.
00:05:10: Und wenn es dann eben sowohl im Bundestag wie im Bundesrat angenommen werden würde, dann fände die Ausfertigung – das ist die Unterzeichnung durch dem Bundespräsidentenstatt – und dann gäbe es anschließend eine Verkündung im Bundesgesetzblatt und danach kann dann auch das Gesetz tatsächlich in Kraft treten.
00:05:30: Naja
00:05:32: nochmal nach meinem Verständnis sind wir gar nicht im Gesetzgebungsverfahren aktuell?
00:05:36: denn wir haben einen Aktionsplan.
00:05:39: Und dieser Aktions-Plan vom sechzehnten Juli ist kein ausformulierter Gesetzesentwurf, diese enthält politische Ankündigungen oder Vorhaben.
00:05:49: es sind dort drin verschiedene Maßnahmen vorgesehen.
00:05:53: die gucken uns auch gleich natürlich noch genauer an.
00:05:55: und dann muss man auch sagen dieser Aktion Plan so wie er davor gestellt wurde enthält sowohl geplante Maßnahmen die noch überhaupt nicht in Arbeit sind, die noch gar nicht angefangen wurden und gleichzeitig enthält er auch bereits existierende Gesetzgebungsverfahren oder auch schon Gesetze, die zwar angenommen aber nur nicht in Kraft sind.
00:06:20: Also da ist relativ viel Vermischung an der Stelle.
00:06:24: Zum Teil sind manche dieser Maßnahmen gar nicht auf Bundesebene initiiert angestoßen worden, sondern hier handelt es sich um Umsetzungen aus EU-Recht oder eben auch die Stärkung des Zollrechtes.
00:06:40: Zwei Entwürfe liegen aktuell tatsächlich vor – das ist der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz im Jahr zwanzig sechsundzwanzig und den Gesetzesentwurf vom Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz dieses so zum ersten Jahr nur zwanzi siebenundzwannzig in Kraft treten.
00:06:56: Die anderen Maßnahmen sowie zum Beispiel eben die Änderungen der Abgabenordnung liegen stand jetzt nach unserer Kenntnis noch nicht als Entwurf vor.
00:07:04: Kommen wir nochmal auf den konkreten Inhalt des Aktionsplans zurück, was steht in diesem Plan genau?
00:07:10: Eine konkrete Änderung, die geplant ist, ist die Änderung des Strafrahmens für die schwere Steuerhinterziehung.
00:07:18: Diese soll zukünftig eine Minderheitsfreiheitstrafe von einem Jahr haben.
00:07:24: Damit würde es sich hiermit um einen Verbrechensstadt wie bisher, um ein Vergenstatbestand handeln.
00:07:33: Denn nach § twelve Absatz eins Strafgesetzbuch sind eben Verbrechen rechtswirtige Taten die mindestens mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht
00:07:44: sind.".
00:07:46: Das klingt jetzt vielleicht erstmal noch nicht nach einem so großen Unterschied.
00:07:50: Es hat jedoch auch eine sehr erhebliche oder mehrere erhebriche prozessuale Folgen, denn zum einen wäre damit für die schwere Steuerhinterziehung das Strafbefehlsverfahren nach vierhundert sieben ausgeschlossen.
00:08:03: Genauso die Einstellung nach hundert fünfzehnhundert fünfzig ASTPO.
00:08:10: Bei Verbrechenstatbeständen ist die Anklage sowie die öffentliche Hauptverhandlung zwingend vorgesehen.
00:08:15: Dazu soll auch bei der organisierten oder bandenmäßigen Steuerkriminalität, der Strafrahmen von zehn auf fünfzehn Jahre angehoben werden und der Bußgeldrahmen gegen juristische Personen soll ebenfalls erhöht werden.
00:08:30: Hier muss man dazu sagen dass keine konkrete Zahl benannt wurde.
00:08:35: also auch hier ist nicht klar was dieser Erhöhung denn bedeuten soll.
00:08:40: Welche neuen Pflichten kommen damit auf Unternehmen zu?
00:08:44: Ja, auch für die Unternehmen sieht der Aktionsplan neue Anforderungen vor.
00:08:49: Zum einen soll die Aufbewahrungsfrist für Buchbelege von zehn auf fünfzehn Jahre erhöht werden – das ist in Teilen nicht neu.
00:08:58: so haben wir insbesondere bei den Unternehmen, die mit Kassensystemen arbeiten, da haben wir die Registrierkassenpflicht.
00:09:09: Dann haben wir noch zwei weitere Punkte, die jedoch nicht neu sind, da sie bereits im Koalitionsvertrag enthalten sind.
00:09:14: Das ist zum einen die Registrierkassenpflicht ab dem ersten, erster Jahrzehntausend, für Betriebe über hunderttausend Euro Jahresumsatz und das elektronische Umsatzsteuermeldesystem mit einer zeitnahen Einzelmeldung der Umsätze.
00:09:29: Dann soll auch eine Spiegelzerberpflicht in Deutschland für steuerlich relevante Daten eingeführt werden genauso wie eine Blockchain-Analyse als reguläres Ermittlungsinstrument.
00:09:42: Hier handelt es sich jedoch mehr um eine Ankündigung, Technik zu entwickeln also in Richtung der Strafverfolgungsbehörden mit der man sinnvoll im veränderten technologischen Umfeld ermitteln kann.
00:09:56: Dazu ist noch ein öffentliches Register für Unternehmen vorgesehen die wegen schwerer Steuerstraftaten sanktioniert wurden.
00:10:04: Das wiederum könnte dann aus möglicherweise Auswirkungen im Vergabeverfahren haben bei Finanzierung und natürlich bei bestehenden Geschäftsbeziehung.
00:10:13: Gibt es noch weitere Maßnahmen der Bundesregierung, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen?
00:10:18: Ja, es wurde auch noch angekündigt das Zollstellen ausgebaut werden sollen, dass die europäische Staatsanwaltschaft gestärkt und besser ausgestattet werden sollen.
00:10:28: Whistleblower-Strukturen gestärked werden sollen.
00:10:33: Hierbei handelt es sich um bereits früher begonnene Maßnahmen, die mit den jetzt neu verkündeten Klänen des Ministeriums keine direkte Verbindung haben.
00:10:45: Das lässt sich natürlich alles unter dieses gemeinsame Zielbild fassen hat jetzt aber nichts mit einer Neuankündigung in dem Sinne zu tun.
00:10:54: Welche Auswirkungen könnten diese Pläne denn haben?
00:10:57: Der Deutsche Anwaltverein DAV hand bereits am XXII.
00:11:01: Juli vor der Abschaffung der Selbstanzeige und des höheren Strafrahmens geworden, insbesondere wird da Bezug genommen auf die Teile der Begründung hierzu.
00:11:10: Denn mit mehr Einnahmen sei dadurch nicht zurechnend durch die höhere Strafandrohung.
00:11:16: im Gegenteil Der Staat würde tatsächlich hier auf Einnahmequellen verzichten und gleichzeitig hätte dies natürlich auch erhebliche Konsequenzen für die Justiz, denn wenn diese Verfahren nicht mehr im Rahmen eines Strafbefehlens oder durch eine Einstellung beendet werden können bedeutet dies natürlich wieder eine höhere Belastung der Justiz.
00:11:35: Hätte ich weiterer Hauptverhandlungen.
00:11:37: Welches Fazit können wir denn unseren Hörerinnen und Hörern nun mit auf den Weg geben?
00:11:42: Nochmal an der Stelle aktuell halten es sich nicht um einen Gesetzentwurf, Antrag oder Referentenentwurf sondern nur um politische Äußerung beziehungsweise Ankündigungen.
00:11:55: Ich denke man sollte sich zum Einklar machen dass diese Ankündigung so ein bisschen in der Sommerpause kam auch ich denke das darf man nicht vergessen und das andere, was noch ganz wichtig ist zu berücksichtigen.
00:12:09: Die Steuer- auch Strafgesetzgebung ist regelmäßig Gegenstand von Gesetzesveränderungen, von politischen Diskussionen, von Absichtserklärungen, Einbindungen in politische Maßnahmenpläne – und insofern denke ich es hier ganz wichtig einerseits ruhig zu bleiben und auf der anderen Seite sich aber auch klarzumachen, dass gerade in der Steuergesetzgebung oder Steuerstrafgesetzgebungen kein Verlass auf den Fortbestand des Status quo ist.
00:12:43: Der Aktionsplan führt tatsächlich bislang getrennte Reformstränge zusammen – das ist zum einen die Stärkung des Zolls, die neue Ordnung der Geldwäschebekämpfung, ein schärferes Steuerstrafrecht und eine stärker datenbasierte Steuerkontrolle.
00:13:00: Das ist tatsächlich etwas, deswegen auch wahrscheinlich diese Erklärung eben vom Bundesministerium der Finanzen und Bundesjustizministerium.
00:13:09: Diese gemeinsame Erklärungen dieser gemeinsamen Aktionsplanen.
00:13:13: insofern bleibt es natürlich spannend was sich da noch tun wird und sie können sich natürlich sicher sein dass wir die Entwicklung weiter verfolgen und bei Updates selbstverständlich berichten werden.
00:13:25: Danke für diese Information und auch danke an Sie, liebe Hörerinnen und Hörern fürs Zuhören.
00:13:30: Wenn sie Fragen oder Anmerkungen haben melden Sie sich wie immer jederzeit gerne unter infoetrosinos-onminusr.
00:13:36: kommen bis zum nächsten Mal!
00:13:45: Bei Fragen wenden Sie sich an Rechtseinwältinnen und Rechtsanwälte Ihres Vertrauens.
00:13:53: Natürlich auch gerne an uns!
00:13:55: www.rosinus-on-r.com oder unter www.rozinus-partner.com.
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