Rechtsprechungsupdate: Die Anom – Entscheidung des BVerfG
Dürfen Chatnachrichten verwerten werden, die durch eine verdeckte FBI-Operation unter Verwendung eines geheimen Servers in Europa erlangt wurden?
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einem vielbeachteten Nichtannahmebeschluss vom 23. September 2025 erstmals mit der Verwertung der ANOM-Daten befasst und dabei eine klare, aber umstrittene Linie gezogen: Trotz erheblicher Informationslücken zur Beweiserhebung sieht Karlsruhe kein Verwertungsverbot.
Anom gilt als eine der erfolgreichsten verdeckten Operationen gegen organisierte Kriminalität, organisiert durch das FBI, bei der weltweit Millionen vermeintlich verschlüsselter Chatnachrichten aus über 100 Ländern abgefangen wurden.
Dr. Arthur Leonhardt geht in der heutigen Folge auf die wesentlichen Argumente des Beschwerdeführers und des BVerfG ein....