Rechtsprechungsupdate – Zugriff auf im Ausland gespeicherte Daten per Online-Durchsicht
Die Durchsicht elektronischer Speichermedien nach § 110 Abs. 3 StPO ist mittlerweile fester Bestandteil einer jeden Durchsuchungsmaßnahme. Die Strafprozessordnung ermöglicht es den Ermittlungsbehörden, Papiere und elektronische Speichermedien des Betroffenen auf beweisrelevante Inhalte durchzusehen. Sogar räumlich getrennte Speichermedien sind von der Durchsicht umfasst, solange auf diese von dem elektronischen Speichermedium des Betroffenen aus zugegriffen werden kann.
Nach bislang überwiegender Auffassung endete die Zugriffsmöglichkeit auf räumlich getrennte Speichermedien im Rahmen des § 110 Abs. 3 StPO jedenfalls an der Landesgrenze. Wollten Ermittlungsbehörden beispielsweise auf Daten des Beschuldigten zugreifen, die sich auf Servern im Ausland befinden, waren sie bislang in erster Linie auf...