Unternehmen im Spannungsfeld zwischen EU-Blocking-Verordnung und US-Sekundärsanktionen
Der Widerspruch zwischen EU-Blocking-Verordnung und US-Sekundärsanktionen stellt europäische Wirtschaftsteilnehmer, die mit gelisteten Unternehmen aus dem Iran oder Kuba zusammenarbeiten, vor ein Dilemma: Wer mit SDN-gelisteten Unternehmen kontrahiert, riskiert eine Sanktionierung aus den USA. Werden stattdessen die US-Sekundärsanktionen befolgt, droht eine Verletzung der EU-Blocking-Verordnung, die als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
In einer Entscheidung vom 21. Dezember 2021 in der Rechtssache C-124/20 hat sich der EuGH zu der Frage geäußert, ob Unternehmen aufgrund drohender US-Sanktionen ohne Nennung von Gründen gegenüber SDN-gelisteten Unternehmen ordentlich kündigen dürfen oder ob eine solche Kündigung wegen Verletzung von Artikel 5 Absatz 1 der EU-Blocking-Verordnung unwirksam ist. Hintergrund...