Das diffuse Strafrecht – Verfassungsrechtliche Schranken der Strafgesetzgebung
In der Theorie sind Strafvorschriften denkbar einfach aufgebaut: Tatbestandsmäßigkeit und Rechtsfolge; es gilt das Wenn-Dann-Prinzip. Moderne Strafgesetzgebung bedient sich jedoch zunehmend sog. Rückverweisungsklauseln, d.h. der Bezugnahme auf Rechtsnormen außerhalb der eigentlichen Strafvorschrift. Insbesondere in Strafvorschriften jenseits des sog. Kernstrafrechts – wie z.B. im Lebensmittelstrafrecht, Strahlenschutzrecht oder Außenwirtschaftsrecht – finden sich zunehmend Verweisungen auf EU-Verordnungen und andere Normen, die derart vielschichtig und unklar sind, dass sie an die Grenze der Verfassungswidrigkeit heranreichen könnten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob BürgerInnen überhaupt noch erkennen können, wann sie sich einem Strafbarkeits- oder Sanktionsrisiko aussetzen.
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