
Ersatz von Anwaltskosten für interne Untersuchungen
Kommt es im unternehmerischen Kontext zum Verdacht von pflichtwidrigem, möglicherweise strafrechtlich relevantem Verhalten von ArbeitnehmerInnen, ist zur Aufklärung des Sachverhalts häufig die Beauftragung einer internen Untersuchung durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei sinnvoll. Gerade in komplexen Sachverhalten kann die Durchführung der internen Untersuchung jedoch kostspielig werden.
Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen ArbeitgeberInnen nicht zwangsläufig auf den Untersuchungskosten sitzen bleiben. Mit Urteil vom 29. April 2021 (Az. 8 AZR 276/20) hat das BAG unter bestimmten Voraussetzungen einen Regressanspruch gegen ArbeitnehmerInnen bejaht, deren pflichtwidriges Verhalten Anlass zur Durchführung der internen Untersuchung gegeben hat. Demnach ist für ArbeitgeberInnen eine Erstattung der erforderlichen Anwaltskosten...