
Umsatzsteuerrecht und Strafrecht
Die Umsatzsteuer gehört zu den aufkommensstärksten Steuern und macht einen wesentlichen Teil der Steuereinnahmen des Bundes aus. Auch aus unternehmerischer Sicht sind die Beträge substantiell. Es ist daher wenig verwunderlich, dass Finanzverwaltung und Strafverfolgungsbehörden bereits seit Jahren einen stärkeren Fokus auf das Thema legen. Umsatzsteuerrechtliche Fragen sind im Rahmen von Betriebsprüfungen an der Tagesordnung und führen bei Auffälligkeiten nicht selten zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
Aus Unternehmenssicht sind die umsatzsteuerrechtlichen Fragestellungen vielfältig und komplex. Insbesondere die Prüfung und Dokumentation der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs bei Eingangsrechnungen, der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen und der umsatzsteuerlichen Organschaft können im unternehmerischen Kontext zur Fehlerquelle werden.
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