Rechtsprechungsupdate - Hohe Nachzahlungszinsen sind verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich vor Kurzem mit der Frage zu beschäftigen, ob die Verzinsung von Steuernachforderungen verfassungskonform ist. Für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen werden nach aktueller Rechtslage jährlich 6% Zinsen fällig. Die Höhe des Zinssatzes wurde mit Verfassungsbeschwerden zweier Firmen gerügt – wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG.
Seit dem 8. Juli 2021 ist nun offiziell: Die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen in Höhe von 6% p.a. ist für Zeiträume ab dem 1. Januar 2014 verfassungswidrig. Das liegt vor allem an dem anhaltenden Niedrigzinsniveau auf den Kapitalmärkten. Einen Wermutstropfen hat die Entscheidung jedoch. Bis zum 31. Dezember...