
Das Unternehmen als Geschädigter von Wirtschaftsstraftaten Teil 2: Die Nebenklage aus Sicht der Praxis
In Teil 2 unserer Reihe „Das Unternehmen als Geschädigter von Wirtschaftsstraftaten“ beschäftigen wir uns mit der Nebenklage, bei der Sie als Geschädigter die Möglichkeit der aktiven Beteiligung am Strafverfahren haben.
Während Sie als Geschädigter üblicherweise auf die eher passive Rolle als Zeuge im Verfahren beschränkt sind, nehmen Sie als Nebenkläger „aus erster Reihe“ am Verfahren teil. Hinzu kommen wichtige Verfahrensrechte wie Akteneinsichts- oder Fragerechte und eine eigene Rechtsmittelbefugnis. Im besten Fall können Sie Einfluss auf Verlauf und Ergebnis des Strafverfahrens nehmen.
Für Unternehmen kann die Verfahrensbeteiligung per Nebenklage ein wichtiger Schritt sein, insbesondere um ihre Sicht der Dinge ins Verfahren...