Das Unternehmen als Geschädigter von Wirtschaftsstraftaten Teil 3: Das Adhäsionsverfahren
In Teil 3 unserer Reihe „Das Unternehmen als Geschädigter von Wirtschaftsstraftaten“ beschäftigen wir uns mit dem Adhäsionsverfahren, bei dem Sie als Geschädigter die Möglichkeit haben, Ihre vermögensrechtlichen Ansprüche im Strafverfahren durchzusetzen.
Mit dem Adhäsionsverfahren bietet Ihnen als Geschädigte die Möglichkeit, diese Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, Ihnen dabei aber einen eigenen Zivilprozess ersparen. Ähnlich wie als Nebenkläger (hierzu mehr in der Folge vom 6. November 2020), stehen Ihnen als Adhäsionskläger eigene Rechte im Strafprozess zu.
Im Strafverfahren kommt Ihnen dabei insbesondere der Amtsermittlunsgrundsatz zugute: Anders als im Zivilprozess, wirkt das Strafgericht hier aktiv auf die Aufklärung des Geschehens hin. Die Entscheidung, Ihr...