BMF-Schreiben zu § 25f UStG – Versagung von Vorsteuerabzug und Steuerbefreiung bei Beteiligung an Steuerhinterziehung
Seit dem 1. Januar 2020 ist § 25f UStG in Kraft, der die Versagung steuerlicher Vorteile – insbesondere des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen – bei wissentlicher Einbindung in eine betrugsbehaftete Leistungskette vorsieht. Nachdem Einzelheiten der Regelung, z.B. zur Beweislast und zur Erkennbarkeit von Umsatzsteuerhinterziehung in der Lieferkette, lange umstritten waren, hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 15. Juni 2022 Stellung genommen.
Voraussetzung der Versagung steuerlicher Vorteile nach § 25f UStG ist die Kenntnis oder das Kennenmüssen von Steuerhinterziehung auf einer Umsatzstufe der Leistungskette, an der sich der Unternehmer mit seinem Umsatz beteiligt. Neben der Frage der Beweislast...